Unfallversicherung Vergleichsrechner - FAQ

An wen wende ich mich im Schadensfall?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns, als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.

Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt „So verhalten Sie sich in einem Schadensfall richtig.“

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Ab wann wird eine Unfall-Rente gezahlt?

Die Unfall-Rente wird ab einer anerkannten Invalidität von 50 % gezahlt und zwar ab dem Unfall-Monat, bis zum Tod der versicherten Person oder der Genesung (unter 50 % Invalidität).
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Bedienungsanleitung in Kurzfassung

Im ersten Schritt machen Sie bitte einige Angaben zu Ihrer Person. Diese Angaben werden später bei der Berechnung dringend benötigt.

Wählen Sie anschließend den gewünschten Versicherungsumfang aus. Hier haben Sie die freie Wahl und können die Leistungen genau an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Für bestimmte Tarif- und Altersgruppen gibt es bei einigen Gesellschaften eine Rabattierung, bitte füllen Sie deshalb auch diese Felder aus. Wählen Sie nun noch den gewünschten Versicherungsbeginn, die Zahlungsweise und die Sortierung der Tarife (wir empfehlen „Optimaler Tarif je Gesellschaft“) aus.

Ein abschließender Klick auf "Berechnung starten" liefert Ihnen nach einer kurzen Wartezeit die gewünschten Ergebnisse. Hier werden natürlich nur die Tarife angezeigt, die zu Ihren Angaben passen. Mit einem Klick auf den Button (i) erhalten sie genauere Informationen zu dem ausgewählten Tarif. Sie können bis zu drei Tarife auswählen und miteinander vergleichen.

Mit einem Klick auf „Antrag“ können Sie die Versicherung direkt beantragen. Dazu benötigen wir natürlich weitere Angaben von Ihnen. Das ausgefüllte Formular können sie online abschicken oder ausdrucken und uns per Fax oder Post zuschicken.

Bei Fragen zur Bedienung des Tarifrechners finden Sie fast alle Informationen über die (i)-Buttons.
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Tipp - So sollten Sie bei der Wahl der Versicherungssummen vorgehen

Natürlich können wir Ihnen an dieser Stelle nur eine grobe Empfehlung geben. Niemand kennt Ihre persönliche Situation so gut wie Sie selbst. Im Regelfall soll eine Unfallversicherung

a) die monatliche Versorgungslücke decken, die bei einer Erwerbsminderung entsteht,
b) die Kosten decken, welche durch eine Umstellung der Lebenssituation und die Heilmaßnahmen nach einem Unfall verursacht werden.

Wenn Sie Ihre monatliche Versorgungslücke mal 300 nehmen, dann kommen Sie etwa auf das Kapital, das Sie auf die hohe Kante legen müssen, um eine lebenslange Rente in Höhe Ihrer Versorgungslücke entnehmen zu können. Dabei ist auch schon berücksichtigt, dass die benötigte Rente durch die Inflation jedes Jahr höher wird.
Als Berechnungsgrundlage haben wir hierfür die Einzahlung des Kapitals in eine sofort beginnende private Rentenversicherung gewählt. Einmalige Kosten entstehen vor allem durch eventuell notwendige Umbauten am Haus, Wohnortwechsel, den Lückenschluss bis zur Zahlung anderer Renten (z.B. aus der gesetzlichen Unfallversicherung) und/oder vor allem bei Aufwendungen für Heilbehandlungen.
Gerade die letztgenannten Kosten sollten Sie nicht unterschätzen. Bedenken Sie bitte, dass die Krankenkassen längst nicht alle Behandlungen übernehmen und möglicherweise gerade teure Spezialisten oder Behandlungsmethoden Ihnen helfen könnten.
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Was ist eine Progression?

Unter dem Begriff Progression versteht man die Erhöhung der Entschädigungssumme in Abhängigkeit vom Invaliditätsgrad. Das führt dazu, dass im Härtefall - wenn also wirklich dauerhaft die Arbeitskraft beeinträchtigt ist - eine hohe Summe zur Verfügung steht, während bei kleineren Verletzungen - welche nicht zu dauerhaften Beeinträchtigungen im Berufsleben führen – auch nur geringe Versicherungsleistungen erbracht werden müssen. Die eigentliche Versicherungssumme (Grundsumme), kann dadurch relativ niedrig gehalten werden, was sich spürbar günstig auf die Versicherungsprämie auswirkt.
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Was versteht man unter einer Übergangsleistung?

Die Übergangsleistung in der vereinbarten Höhe kann beim Versicherer schon nach 6 Monaten unter Vorlage eines ärztlichen Attests eingefordert werden, wenn die Invalidität zu diesem Zeitpunkt noch 50 % oder mehr beträgt. Diese kann genutzt werden, um die Zeit bis zur endgültigen Feststellung des Invaliditätsgrades (bis zu 15 Monaten nach dem Unfall) zu "überbrücken".
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Welche Gesellschaften nehmen an diesem Versicherungsvergleich teil?

Derzeit werden über den Vergleichsrechner die Tarife von folgenden Versicherern verglichen (Stand 03/2007):

Adler, Allianz, Alte Leipziger, Ammerländer, ARAG, Aspecta, AXA, AXA alternativ, Baden-Badener, Badische Allgemeine, Barmenia, Basler Securitas, BBV Bayerische Beamten, CiV, Concordia, Condor, Continentale, DARAG, DAS Deutscher Automobilschutz, DBV Deutsche Beamten, DBV-Winterthur BOXplus, DBV-Winterthur, Deutscher Herold, Deutscher Ring, DEVK, Europa, General Accident, Generali, Gerling, Gothaer, Grundeigentümer, Haftpflichtkasse Darmstadt, HDI, Helvetia, Inter, Interlloyd, InterRisk, Itzehoer, Karlsruher, KBV-Karlsruher Beamten, KRAVAG, LSH, Mannheimer, Münchener Verein, Nürnberger, NV-Versicherungen, Ostangler Brandgilde, Patria, R+V, Rheinland, Rhion Versicherung, Schleswiger, Signal, Stuttgarter, Uelzener, Universa, VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung, Victoria, VÖDAG Versicherungs-AG, Volkswohl Bund, WÜBA, WWK, Zürich
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Wer ermittelt die Daten für den Tarifrechner?

Die Firma InnoSystems hat Kooperationen mit verschiedenen Versicherungsunternehmen. Diese können die Daten teilweise selbst eingeben, so dass der Rechner immer auf dem aktuellsten Stand ist. Unternehmen, die diese Kooperation nicht haben, werden von InnoSystems selbst verwaltet. Die GutGünstigVersichert GmbH nimmt keinen Einfluss auf diese Daten, damit ein unabhängiger Vergleich möglich ist.
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