Tierhaftpflichtversicherung - FAQ
Fragen zu den Bedingungen der Versicherung
An wen wende ich mich im Schadensfall?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Bezieht sich die Versicherung auf den Halter oder das Tier?
Eine Haftpflichtversicherung bezieht sich immer auf die gesetzliche Haftung des Tierhalters/hüters. Der Gesetzgeber hat formuliert, dass von einem Tier eine besondere Gefahr ausgeht und dass der Halter des Tieres im Falle eines Falles haftbar gemacht werden kann. So gesehen bezieht sich die Versicherung also auf das Tier (von dem die Gefahr ausgeht) und auf seinen Halter/Hüter (der zur Verantwortung gezogen wird). Die Versicherung springt also sowohl ein wenn das Tier, ohne das der Halter etwas dafür konnte, einen Schaden verursacht, als auch, wenn der Schaden durch die Schuld des Tierhalters (aber durch das Tier) entstand.
Haftet die Versicherung auch, wenn jemand anderer das Tier führt?
Da der Halter eines Tieres immer derjenige ist, der die Aufsichtspflicht hat, schließt die Versicherung selbstverständlich auch immer andere Personen mit ein, nämlich immer die Person die zum Zeitpunkt des Schadens das Tier beaufsichtigt.
Sie finden dies aber auch nocheinmal explizit in den besonderen Versicherungsbedingungen, welche ich Ihnen gerne im Anhang zukommen lasse, unter Punkt B 2.
Bitte beachten sie in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Halter/Hüter des Tieres in dieser Zeit quasi an Stelle des Versicherungsnehmers tritt und somit Schäden die der Hund ihm selbst zufügt nicht gedeckt sind.
Wann kann ich den Vertrag kündigen?
Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 1 Jahr. Eine längere Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Der Vertrag kann jeweils 3 Monate vor Ablauf gekündigt wérden. Erfolgt keine Kündigung durch den Versicherungsnehmer, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Was ist, wenn mein Tier ein anderes Tier verletzt?
Eine Haftpflichtversicherung deckt immer die
gesetzlichen Haftungsansprüche des Geschädigten. Es ist also immer relevant, wie der Gesetzgeber einen Sachverhalt betrachtet.
Bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung handelt es sich, nach Gesetz, um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einem Tier geht grundsätzlich eine so genannte Tiergefahr aus. Die bloße Anwesendheit eines Tieres bedeutet also schon ein gewisses Risiko.
Im Schadensfall kommt es allein auf das Ausmaß und die Verteilung der Tiergefahr der beteiligten Tiere an.
Sind an einem Schadensfall also mehrere Tiere beteiligt, ohne das dem Halter ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, dann kann der Versicherer den Schadenersatz entsprechend der gesetzlichen Haftungsbestimmungen kürzen. Oft wird dabei eine 50%-Quotelung angewendet. Das bedeutet, dass in diesem Fall z.B. jeder der Beteiligten zu 50% für den Schaden an dem geschädigten Tier des anderen Tierhalters zu haften hätte.
Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, übernimmt der Versicherer auch die eventuell anfallenden Kosten des Rechtsstreites und folgt letztendlich dem Urteil des Gerichts.
Was ist, wenn meine Tiere versterben?
Der Vertrag erlischt selbstverständlich - auch mitten in einer Versicherungsperiode - wenn die versicherten Tier sterben. Natürlich müssen Sie dies dem Versicherer oder uns mitteilen. Der Vertrag wird dann zum Tage des Zugangs Ihrer Mitteilung aufgehoben.
Was sind eigentlich Vermögensschäden?
Im haftungsrechtlichen Sinne versteht man unter Vermögensschäden jeden Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal usw.
Welche Tiere sind über die Tierhaftpflichversicherung versicherbar?
Es sind alle Tiere über die Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar.
z. B. Hund, Katze, Maus, Elefant, Wellensittich, Kuh, Pferd, Schwein, Vogelspinne, Kamel, Alpaka, Lama, Haie, Piranhas, Dromedar, Frettchen, Schildkröte, Krokodil, Ziege, Affe, Schlange, usw.