Mit der Zahnzusatzversicherung dent privat der Universa werden Sie beim Zahnarzt zum Privatpatienten und sichern bis zu 90 Prozent der entstehenden Kosten beim Zahnarzt ab.
Es werden folgende Leistungen in der Zahnzusatzversicherung erstattet:
Zahnersatz
80 Prozent der Kosten für hochwertigen Zahnersatz, wie z.B. Kronen, Brücken, Implantate und implantatgetragenen Zahnersatz
80 Prozent der Kosten für privatzahnärztliche Vergütungen
80 Prozent der Kosten für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
Zahnbehandlung
80 Prozent der Kosten für allgemeine Zahnbehandlungsmaßnahmen (z.B. Wurzel- und Parodontosebehandlungen)
80 Prozent der Kosten für hochwertige Füllungen aus Metall, Kunststoff oder Keramik (z.B. Inlays / Onlays)
Für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe werden bis zu 75 EUR pro Jahr erstattet
Einmalige Erhöhungsmöglichkeit um weitere 75 EUR im ersten Versicherungsjahr durch Vorlage eines vom Zahnarzt ausgestellten Zahnstatus.
Kieferorthopädie
Erstattung von 80 Prozent der Zahn- und Kieferregulierungen (bis zu 600 EUR je Kiefer) bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Kasse aufgrund des Kiefer-Indikations-Gruppen-Systems (KIG 1-5)
gar nichts leistet (KIG-Stufen 1+2) oder
für private Mehrkosten (KIG-Stufen 3-5).
(Die oben genannten Erstattungssätze erhöhen sich von 80 Prozent auf 85% bei regelmäßiger Vorsorge über mindestens 5 Jahre und auf bis zu 90 Prozent bei regelmäßiger Vorsorge über mindestens 10 Jahre. )
Besonderheiten der Zahnzusatzversicherung Universa
Die erstattungsfähigen Beträge sind auf folgende Summen begrenzt:
Im 1. Kalenderjahr auf 750 EUR
Im 1.-2. Kalenderjahr auf 1.500 EUR
Im 1.-3. Kalenderjahr auf 2.250 EUR
Im 1.-4. Kalenderjahr auf 3.000 EUR
Ab dem fünften Kalenderjahr, sowie bei unfallbedingten Zahnbehandlungen entfällt
die summenmäßige Begrenzung der Zahnzusatzversicherung.
Die Zahnzusatzversicherung DentPrivat sieht keine Bildung von Altersrückstellungen vor. Die Beiträge passen sich spätestens alle 5 Jahre entsprechend des dann erreichten Lebensjahres an.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit der Zahnzusatzversicherung
Vertragsbeginn ist das im Versicherungsschein genannte Datum. Es gilt eine Wartezeit von 8 Monaten. Diese Wartezeit entfällt bei Unfällen.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor Ablauf kündigt.
Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
Versicherbar sind Personen, die selbst oder im Rahmen einer Familienversicherung Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Es gibt kein Höchstaufnahmealter in diesem Tarif.
Versicherer
Versicherer der Zahnzusatzversicherung ist die uniVersa Krankenversicherung. Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 zurückgehen.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.