Bei Vertragsbeginn ist zunächst eine für Zahnzusatzversicherungen übliche Wartezeit von 8 Monaten zu absolvieren, um etwaige, schon anstehende Behandlungen weitestgehend auszuschließen (dies würde sonst zu einem enormen Beitragsanstieg der Zahnversicherung führen). Diese Wartezeit entfällt aber bei Unfällen. Ebenso besteht keine Wartezeit für Zahnbehandlungen.
Ein Wartezeiterlass aufgrund ärztlicher Untersuchung kann leider nicht eingeräumt werden. Dies gilt auch bei einer Tarifumstellung: Für die Mehrleistungen beginnen die Wartezeiten erneut.
Für Anträge, die bis zum 15ten eines Monats gestellt werden, kann als Beginn der Erste des laufenden Monats gewählt werden.
Der Vertrag läuft bis zum 31.12. des Versicherungsbeginnjahres und dann noch ein weiteres Jahr. Er verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich im Schadensfall entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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