Versichert ist bei Einstufung in Pflegestufe III eine Leistung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes.
Wahlweise können in Pflegestufe II 60% des Tagegeldes und in Pflegestufe I 30% des Tagegeldes zusätzlich versichert werden. Dabei ist es unerheblich, welche Art der Pflege - Pflegeheim, Pflegedienst oder durch Angehörige - sie wählen.
Besonderheiten dieser Pflegetagegeldversicherung
Marktüblich ist eine dreijährige Wartezeit - solch eine Wartezeit gibt es in unserem Tarif nicht! Sie haben also bereits ab dem ersten Tag Versicherungsschutz.
Wird bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, leisten einige Gesellschaften erst nach 3 Monaten Wartezeit, obwohl Sie als Leidtragender das Geld schon dringend brauchen. Bei uns erhalten sie ihr Geld sofort.
Dieser Tarif hat als ganz besonderes Highlight eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Sie dürfen natürlich nicht bereits pflegebedürftig oder erwerbsgemindert sein, ansonsten werden außer Größe und Gewicht lediglich 30 schwere Erkrankungen abgefragt. Trifft keine dieser Erkrankungen auf Sie zu, sind Sie ohne Einschränkungen versicherbar! Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihr Antrag auf jeden Fall angenommen wird und Sie müssen auch keine Beitragszuschläge befürchten! Das macht diesen Tarif einzigartig auf dem Markt! Details zur vereinfachten Gesundheitsprüfung entnehmen Sie bitte unserem Forum.
Unsere Tarife beinhalten die Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten Summen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch dies bietet nicht jede Gesellschaft an.
Warum ist eine dynamische Anpassung der Leistung so wichtig?
Jeder Einzelne von uns weiß, dass Geld über die Jahre an Wert verliert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegeversicherung über 30 Euro pro Tag abschließen, dann werden diese 30 Euro in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen, um eine Pflegekraft zu finanzieren.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegeversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, aber gerade dann, wenn eine Krankheit eingetreten ist und eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt, ist dies von unschätzbarem Wert.
Wer ist bei dieser Pflegetagegeldversicherung versichert?
Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, automatisch die ganze Familie. Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung kann durch unseren Tarif optimal ergänzt werden.
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegetagegeldversicherung ist 65 Jahre, ein Mindestalter gibt es nicht, dass heißt auch Kinder und Jugendliche können in diesem Tarif versichert werden.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).
Wartezeiten gibt es keine.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis - auch für einzelne Personen - kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
Der Versicherer verzichtet bei dieser Pflegetagegeldversicherung auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Versicherer der Pflegetagegeldversicherung
Versicherer der Pflegetagegeldversicherung ist die Süddeutsche Krankenversicherung VVaG (SDK). Die SDK wurde 1926 gegründet und betreut heute über 450.000 Versicherte.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Pflegetagegeldversicherung
Schon heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen, entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden es bis zum Jahr 2050 mehr als doppelt so viele sein.
Die gesetzliche Pflegeversicherung, wir kennen dieses Phänomen bereits von der Krankenversicherung, kann nicht mehr als eine Grundversorgung gewährleisten! Und auch hier gilt das Prinzip: "ausreichend und zweckmäßig". Ebenso können wir, ähnlich wie in der Rentenversicherung, überhaupt nicht sicher sein, dass noch genügend Geld in der Pflegekasse ist, wenn wir es später mal brauchen.
Deshalb rät nicht nur Stiftung Warentest zur privaten Vorsorge. Wer jetzt nicht die Initiative ergreift, dem drohen im Pflegefall starke finanzielle Einschnitte:
Im ersten Schritt wird Ihr privates Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen) herangezogen, um die Rechnungen für private Pflegedienste oder das Pflegeheim zu bezahlen.
Haben Sie Familie? Wussten Sie, dass Kinder und Enkel, aber auch Eltern und Geschwister dazu verpflichtet sind, für die Pflegekosten der Familienangehörigen aufzukommen?
Als letzter Schritt bleibt dann nur noch der Gang zum Sozialamt. Dort werden auch noch Ihre letzten Reserven geprüft und zur Begleichung der laufenden Pflegekosten herangezogen. Auch Wertgegenstände und Grundbesitz müssen hier zur Deckung der Kosten verkauft werden.
Das muss aber nicht sein! Denn wer frühzeitig vorsorgt, hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit keine finanziellen Sorgen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.