Die von uns empfohlene Pflegetagegeldversicherung leistet für ambulante Pflege (also Pflege bei Ihnen zu Hause) 25 % (bei Pflegestufe I), 50 % (bei Pflegestufe II) und 75 % (bei Pflegestufe III) des vereinbarten Tagegeldes.
Für stationäre Pflege (z. B. in einem Pflegeheim) egal in welcher Pflegestufe werden 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
gezahlt. Bedingung hierfür ist, dass ein Arzt (z. B. der Hausarzt) die medizinische Notwendigkeit der stationären
Pflege feststellt.
In Pflegestufe I erhalten Sie für ambulante
Pflege schon 25 % des vereinbarten
Tagegeldes. In diesem Stadium der Pflegebedürftigkeit sind oft Angehörige oder Bekannte noch in der Lage, Hilfe zu leisten und die benötigten finanziellen Mittel halten sich dadurch im angemessenen
Rahmen.
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich
Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren
Bereichen mindestens einmal täglich
der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
In Pflegestufe II erhalten Sie für ambulante
Pflege bereits 50 % des vereinbarten
Tagegeldes, denn in diesem Stadium der Pflegebedürftigkeit stoßen Familienangehörige
und Bekannte erfahrungsgemäß
an die Grenzen Ihrer Leistungsfähigkeit
und professionelle Hilfe wird unerlässlich.
Pflegebedürftige der Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
In Pflegestufe III erhalten Sie für ambulante
Pflege 75 % bei besonders hohem
Pflegeaufwand sogar 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes, denn in diesem Stadium der Pflegebedürftigkeit ist Tag und Nacht professionelle Hilfe erforderlich
und die kostet viel Geld.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen,
die bei der Körperpflege, der Ernährung
und der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen
und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung
ist Voraussetzung und kann durch unseren Tarif optimal ergänzt werden. Das Höchsteintrittsalter für unseren Tarif PET ist 70 Jahre, ein Mindesteintrittsalter existiert nicht.
Dynamische Anpassung
Geld verliert über die Jahre an Wert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt im medizinischen
Bereich immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegetagegeldversicherung
über 50 EUR pro Tag abschließen, dann werden diese 50 EUR in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen,
um eine Pflegekraft zu finanzieren.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegetagegeldversicherung
ohne erneute Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis,
ist aber von unschätzbarem Wert, insbesondere wenn eine Krankheit eingetreten
ist oder eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt. In einem solchen Fall hat man keine Möglichkeit mehr, eine Leistungserhöhung „auf normalem
Wege“ zu erreichen.
Unter welchen Voraussetzungen ist dieser Tarif genau der Passende für Sie?
Wenn Sie noch nicht sicher sind, auf welche Art Sie sich pflegen lassen werden, aber sich alle Möglichkeiten offen halten möchten. Unser Tarif leistet unabhängig von der gewünschten Art der Pflege.
Wenn Sie sich möglicherweise durch Verwandte pflegen lassen möchten, denn das ausgezahlte Tagegeld haben Sie zur freien Verfügung.
Wenn Sie hohe Versicherungsleistungen zu einem geringen Beitrag möchten, denn dieser Tarif verzichtet auf Besonderheiten
und beschränkt sich auf das Wesentliche: Ihre finanzielle Absicherung.
Wenn Sie sich über einen Pflegefall keine Gedanken machen möchten, denn mit unserem Tarif sind Sie ihm wahrsten Sinne des Wortes gut und günstig versichert.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten
Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung des Versicherers.
Die Vertragsdauer beträgt mindestens zwei Versicherungsjahre und verlängert sich stillschweigend immer um ein weiteres
Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht drei Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Eine Wartezeit gibt es hier nicht, mit Beginn
des Vertrages besteht sofortiger Versicherungsschutz. Auf eine Karenzzeit
im Schadensfall wird ebenfalls verzichtet.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches
Kündigungsrecht. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung
in Anspruch nehmen oder Sie erkranken
sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht
verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Hintergrund
Um eine wunschgemäße Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten, bietet es sich an, eine größtmögliche Flexibilität zu behalten.
Über das im Pflegefall gezahlte Tagegeld
können Sie frei verfügen und selbst entscheiden, wo und wie Sie das Geld verwenden. Ob Sie das Geld dafür verwenden,
ihre Angehörigen für ihre Unterstützung
finanziell zu entschädigen, um einen ambulanten Dienst zu beschäftigen
oder um einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen, bleibt Ihnen überlassen.
Mit unserer Pflegetagegeldversicherung ist für Sie die passende und beste Pflege in jedem Fall sichergestellt.
Versicherer und Versicherungsbedingungen
Versicherer ist die DKV (Deutsche Krankenversicherung
AG). 1927 gegründet, ist die DKV heute mit mehr als 3,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen der größte und finanzstärkste Krankenversicherer in Deutschland.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.