Erstattet werden 50% der Restkosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung nach Vorleistung des Tarifs GE-Plus bzw. GE-Top und der gesetzlichen Krankenkasse.
Dies gilt auch für Zahnbehandlungen, Prophylaxemaßnahmen und Kieferorthopädie.
Es gilt eine Höchstgrenze von 1.280 EUR pro Kalenderjahr.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Aber: Kassenpatienten, die sich mit ihren Leiden an einen Heilpraktiker wenden, bleiben bislang meist komplett auf ihren Kosten sitzen, denn der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen umfasst nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen niedergelassenen Arzt, nicht aber alternative Heilbehandlungen durch Heilpraktiker oder Ärzte.
Lassen Sie nicht Ihren Geldbeutel über Ihre Gesundheit entscheiden! Mit dem Abschluss der von uns empfohlenen privaten Heilpraktikerzusatzversicherung lösen Sie das Problem.