Erstattet werden bei dieser Krankenzusatzversicherung90 % des Rechnungsbetrags der Behandlungs- bzw. Heilpraktikerkosten inklusive der verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr. Grundlage ist der Rechnungsbetrag im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
Erstattet werden durch diese Krankenzusatzversicherung Anwendungen für:
Erstattet werden:
Für implantologische Leistungen betragen die Erstattungssätze:
Grundlage ist der Rechnungsbetrag im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die vorherige Vorlage eines Heil- und Kostenplans.
Die Kosten für Sehhilfen (Brillengläser, Fassungen oder Kontaktlinsen) werden innerhalb von zwei Jahren bis zu 300 EUR erstattet.
Der Versicherungsschutz gilt bei dieser Krankenzusatzversicherung für alle Auslandsreisen, die die versicherte Person antritt. Die Dauer des Auslandsaufenthalts darf dabei sechs Wochen nicht übersteigen. Erstattet werden z. B.:
In dem Tarif ZVA verzichtet der Versicherer sowohl auf die allgemeine als auch auf die besondere Wartezeit von 3 bzw. 8 Monaten.
Erstattet werden:
Für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung wird das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld (mind. 5 EUR, höchstens 50 EUR) gezahlt.
Der Risikoträger ist die Vigo Versicherung (vormals Düsseldorfer Versicherung), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der kostendeckend arbeitet und seine Überschüsse in vollem Umfang seinen Kunden zugute kommen lässt.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.