Krankenversicherung für Studenten
Highlights
- Private Krankenversicherung für Studenten oft günstiger als bei der Gesetzlichen Krankenkasse
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Bessere Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilkunde, Zahnersatz und im Krankenhaus
- Keine Praxisgebühr
- Nach Abschluss des Studiums kann der hochwertige Versicherungsschutz übernommen werden
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Häufig gestellte Fragen
z.B. monatlich
€65,00
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Umfang der Krankenversicherung für Studenten
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Private studentische Krankenversicherung
Nach Vollendung des 30. Lebensjahres oder dem Abschluss des 14. Fachsemesters haben Studenten die Möglichkeit, sich günstig in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.
Ab dem 25. Lebensjahr müssen sich Studenten selbst versichert, da die kostenlose Familienversicherung endet (Ausnahmen gibt es nur für Wehr- und Zivildienstleistende). Sie können dann Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse werden oder wählen einen Ausbildungstarif in einer Privaten Krankenversicherung.
Bei Fragen zur Krankenversicherung
Selbstverständlich steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. In dem Kästchen rechts oben sehen Sie, wie Sie am schnellsten mit uns in Kontakt treten können.
Nach ihrer Anfrage zur Krankenversicherung setzen wir uns sehr zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die wichtigsten Dinge im Vorfeld zu klären.
Als neutraler und unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir Ihnen auch nach dem Vertragsabschluss selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenn Sie möchten, sind wir Ihr zentraler und neutraler Ansprechpartner in Schadensfällen, bei Vertragsänderungen oder wenn Sie anderweitigen Betreuungsbedarf haben. Wünschen Sie lieber den direkten Kontakt mit dem Versicherer? Auch dies ist kein Problem. Ihr Ansprechpartner und die Kontaktadresse wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.