Krankenversicherung für Selbständige

 
z.B. monatlich
€115,99
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Umfang der Krankenversicherung für Selbständige

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Private Krankenversicherung für Selbständige

Selbständige, die nicht in einer Sozialkasse pflichtversichert sind, bzw. sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben, können zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.

Meist empfiehlt es sich aus zwei Gesichtspunkten, über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken: Der Vorteil liegt insbesondere in der gesonderten Kalkulation der privaten Krankenversicherung. Während die gesetzliche Krankenversicherung sich an den monatlich erzielten Einnahmen berechnet, werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung an den persönlichen Verhältnissen und dem eigenen Krankheitsrisiko berechnet. Dadurch besteht ein hohes Einspar-Potential.

Bei Familien mit Kindern kann ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll sein, da hier alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert sind.
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Bei Fragen zur Krankenversicherung

Selbstverständlich steht Ihnen unser Serviceteam gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. In dem Kästchen rechts oben sehen Sie, wie Sie am schnellsten mit uns in Kontakt treten können.

Nach ihrer Anfrage zur Krankenversicherung setzen wir uns sehr zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um die wichtigsten Dinge im Vorfeld zu klären.

Als neutraler und unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir Ihnen auch nach dem Vertragsabschluss selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenn Sie möchten, sind wir Ihr zentraler und neutraler Ansprechpartner in Schadensfällen, bei Vertragsänderungen oder wenn Sie anderweitigen Betreuungsbedarf haben. Wünschen Sie lieber den direkten Kontakt mit dem Versicherer? Auch dies ist kein Problem. Ihr Ansprechpartner und die Kontaktadresse wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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