Krankenversicherung für Beamte
Umfang der Krankenversicherung für Beamte
Krankenversicherung für Beamte
Beamte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Sie haben stattdessen einen Anspruch auf Unterstützung durch ihren Dienstherrn (Kommune, Land, Bund), dies nennt man
Beihilfe. Dieser Anspruch besteht ab der offiziellen Verbeamtung und gilt für Krankheiten, Geburten, Pflegebedürftigkeit und Tod. Darüber hinaus haben Beamte Anspruch auf Unterstützung ihres Dienstherrn bei Vorsorge und Schutzimpfungen. Dieser Anspruch gegen den Dienstherrn ersetzt den normalen Zuschuss eines Arbeitgebers zur Krankenversicherung und erfolgt als Sachleistung. Die Höhe der Beihilfe ist abhängig vom Status:
- Beamte erhalten in der Regel 50% Beihilfe
- Bei 2 berücksichtungsfähigen Kindern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70%.
- Ehegatten erhalten ebenfalls 70% Beihilfe
- Kinder von Beamten erhalten 80%
Die restlichen Kosten müssen durch eine
private oder gesetzliche Krankenversicherung gedeckt werden. Meist wird hierbei eine private Krankenversicherung gewählt, da die Erstattung hier deutlich höher ist und das bei zusätzlich niedrigeren Kosten. Denn der Dienstherr beteiligt sich nicht an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse, diese sind also voll vom Beihilfeempfänger zu bezahlen. Dafür besteht bei Kosten, die nicht von der Krankenkasse gezahlt werden, zumindest ein Teilanspruch gegen die Beihilfestelle. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse kann Sinn machen, um eine größere Familie zu versichern, denn bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert.
Üblich ist, die Restkosten durch eine private Krankenversicherung für Beamte abzudecken. Diese Tarife nennt man deshalb
Restkostenversicherungen, weil sie die verbliebenen Restkosten nach Vorleistung der Beihilfestelle übernehmen.
Bei Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte
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Als neutraler und unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir Ihnen auch nach dem Vertragsabschluss selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wenn Sie möchten, sind wir Ihr zentraler und neutraler Ansprechpartner in Schadensfällen, bei Vertragsänderungen oder wenn Sie anderweitigen Betreuungsbedarf haben. Wünschen Sie lieber den direkten Kontakt mit dem Versicherer? Auch dies ist kein Problem. Ihr Ansprechpartner und die Kontaktadresse wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.