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Berufsunfähigkeit

aus "Deutsche Handwerkszeitung" (08/2006)

So viel Schutz muss sein

Wenn der Chef seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, dann ist das so ziemlich das größte anzunehmende Unheil für ein Unternehmen. Neben dem laufenden Einkommen wäre dann auch noch das in der Firma steckende Vermögen gefährdet. Es sei denn, es gibt eine gute Versicherung.

Dachdeckern oder Fliesenlegern ist die Gefahr offensichtlich, dass sie eines Tages den Beruf nicht mehr ausüben können. Am Schreibtisch sind Unfall- und Verschleißgefahr nicht so hoch. Kreislauf, Muskulatur und auch der Knochenbau werden jedoch auf die Dauer auch im Büro arg belastet. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger muss jeder vierte Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden, bevor er das Rentenalter erreicht. Neuerdings sind auch psychische Erkrankungen zunehmend Auslöser von Berufsunfähigkeit.

Die zunehmende Gefahr, eines Tages den Beruf nicht mehr ausüben zu können, geht einher mit der abnehmenden staatlichen Absicherung dieses Risikos. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Für ältere Jahrgänge wurde sie deutlich reduziert Für Unternehmer und Selbst-ständige ist auch diese neue, stark eingeschränkte Absicherung gegen Erwerbsminderungen oftmals gar nicht vorhanden: Unternehmer und Selbstständige sparen sich häufig die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Entsprechend müssen sie sich anderweitig eine Absicherung organisieren: durch Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn eine versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sechs Monate lang außer Stande ist, ihren Beruf auszuüben. So ist es in den Versicherungsbedingungen definiert. Diese Absicherung geht erheblich über den Schutz der weit verbreiteten Unfallversicherungen hinaus. Die zahlen nämlich nur, wenn Unfälle bleibende Schäden hinterlassen haben, nicht jedoch, wenn der normale Berufsstress zum Ausscheiden zwingt.

In der Regel werden Berufsunfähigkeitsversicherungen so abgeschlossen, dass sie 100 Prozent zahlen, wenn dem Versicherten 50 Prozent Berufsunfähigkeit bescheinigt werden. Im Detail kommt es dann darauf an, dass im Vertrag nicht „mehr als 50 Prozent” Berufsunfähigkeit als Voraussetzung ür Leistungszahlungen stehen oder dass ein Gutachter im Einzelfall nicht nur 49 Prozent Unfähigkeit bescheinigt.

Die Leistungen der Versicherungen können aus einmaligen Kapitalzahlungen bestehen. Mit dem Geld lassen sich etwaige notwendige Veränderungen im Lebensumfeld des Betroffenen bezahlen. Alternativ, besser aber zusätzlich ist es üblich, eine Rente wegen Berufsunfähigkeit zu vereinbaren, zahlbar bis zum regulären Ende der Berufstätigkeit, also bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, nicht bis zum Lebensende. Unter diesem Gesichtspunkt ist, es wichtig sicherzustellen, dass die Rentenvorsorge im Falle der Berufsunfähigkeit weiterläuft, ohne dass der Berufsunfähige weiter Beiträge zahlen muss.

Die Höhe der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit lässt sich nicht willkürlich bestimmen. Sie hängt von der Höhe des Nettoeinkommens ab. Der Unternehmer/Selbstständige muss das für die vergangenen drei Jahre gegenüber der Versicherung nachweisen. Die Versicherer wollen auf diese Weise sicher gehen, dass ihre Kunden nicht in die Versuchung kommen, sich womöglich durch Versicherungen zu bereichern.

Die Versicherer können ihre Kunden auf andere Tätigkeiten verweisen, wenn sie ihren angestammten Beruf nicht mehr ausüben können. Das ist grundsätzlich möglich, sofern die neue Stelle dem Ausbildungsstand, den Erfahrungen und dem Lebensstandard des Versicherten entspricht. Einkommenseinbußen von 20 bis 30 Prozent müssen Versicherte in einem solchen Fall durchaus hinnehmen. Sie müssen aber nicht umziehen, um andernorts zu arbeiten.

Von Selbstständigen und Betriebsinhabern erwarten die Versicherer im Falle eines Falles, dass sie_ Aufgaben delegieren. Sie sollen ihren Betrieb umorganisieren und die Aufgaben neu verteilen, so dass Einkommen und Existenz des Unternehmers nicht gefährdet sind. Zumutbar ist das aber nur, wenn es ohne erhebliche finanzielle Einbußen und hohe Investitionen möglich ist, was immer das auch im Einzelfall bedeutet.

Martin Beier

 

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