Steuern zahlen für die Berufsunfähigkeitsrente - muss das sein?
Ja - auch Berufsunfähigkeitsrenten müssen versteuert
werden. Dies sollte man bei der Höhe seiner finanziellen
Absicherung berücksichtigen. Hierbei handelt es sich aus
steuerlichem Gesichtspunkt um "abgekürzte Leibrenten".
Diese Leibrenten werden bereits vor Erreichen der Altersgrenze gezahlt
und nur für eine gewisse Zeit gewährt, wobei sich der
steuerlich relevante Ertragsanteil grundsätzlich nach der
Laufzeit der Rente bemisst.
Für die Laufzeit und damit die Höhe des
Ertragsanteils, welcher steuerlich berücksichtigt wird, ist
nicht der Beginn der Rentenzahlung, sondern deren
versicherungsrechtlicher Beginn maßgeblich.
Stellt jemand im April 2010 bei seiner privaten
Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf
Berufsunfähigkeitsrente und erfolgt die Zahlung der Rente
– aufgrund diverser Prüfungen - erst im Januar 2011,
ist der steuerliche Beginn der Rentenzahlung der Monat der
Antragsstellung – hier also im April 2010. Dieser Zeitpunkt
ist ebenfalls entscheidend für die Höhe des
Ertragsanteils.
Neben dem Beginn ist sowohl die Höhe des Ertragsanteils als
auch das Ende der Rentenzahlung dem Fiskus gegenüber genau zu
bestimmen.
So erlischt bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente die
Zahlung zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt.
Hier ist Vorsicht geboten - dem Finanzamt muss das Ende der
Rentenzahlung angegeben werden, wenn das Ende vor dem 65. Lebensjahr
liegt. Sollte diese Angabe nicht erfolgen, geht das Finanzamt
grundsätzlich von einer Laufzeit der
Berufsunfähigkeitsrente bis zum 65. Lebensjahr aus, was zu
einer erhöhten Steuerzahlung führen würde.
Betroffen sind hierbei alle, deren Berufsunfähigkeitsrente
nicht bis zum 65. Lebensjahr gezahlt wird. In solchen Fällen
muss die gekürzte Laufzeit gegenüber dem Fiskus
zwingend nachgewiesen werden, wobei sich das Finanzamt mit einer Kopie
des Versicherungsvertrages zufrieden gibt.
Zu Beginn der Rentenzahlung wird dann der laut Steuertabelle zugrunde
gelegte Ertragswert bestimmt und bleibt über die gesamte
Laufzeit gleich. Faustregel ist hierbei: Je kürzer die
Laufzeit der Rentenzahlung - umso geringer ist der Ertragswert.
Von der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente haben leider
häufig jüngere Menschen Nachteile. Denn –
wie bereits ausgeführt - je länger die
Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt wird, desto höher
ist die Besteuerung. Die Auszahlung der Rente zählt als
Ertrag. Und ein höherer Ertragsanteil spricht für
höhere Steuern.
Auch dies sollte beim Abschluss einer
Berufsunfähigkeitsversicherung bedacht werden.
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