Ein Umzug bringt Arbeit mit sich. Sie sind damit beschäftigt, die richtigen Tapeten auszusuchen, eventuell einen neuen Teppichboden anzuschaffen, oder Sie tragen sich mit der Überlegung, ob der Schrank in der neuen Wohnung besser auf der rechten oder linken Seite stehen soll. Wer kommt bei dem ganzen Stress schon auf den Gedanken, dass auch Versicherungen bei Wohnungswechsel eine wichtige Rolle spielen? Da ist zunächst die neue Anschrift, die Sie den Versicherern mitteilen sollten. "Logisch", wird jeder sagen, "aber das können wir ja auch noch nach dem Umzug." - Irrtum!
Wollen Sie, dass während des Umzugs die Hausratversicherung für die versicherten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm) sowohl für die alte als auch neue Wohnung gilt, müssen Sie der Gesellschaft den Wohnungswechsel und die neue Wohnfläche sowie die Anschrift spätestens bei Umzugsbeginn schriftlich mitteilen.
Sofern dies rechtzeitig geschieht, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für beide Wohnungen. Für die bisherige Wohnung erlischt dieser Versicherungsschutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ändert sich durch den Umzug die Wohnfläche, so sollten Sie auch dies unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen. Die meisten Versicherer verlangen nämlich eine Mindestversicherungssumme pro qm damit der Versicherte im Schadensfall von seiner Nachweispflicht einer nicht vorhandenen Unterversicherung entbunden wird.
Die neueren Versicherungsbedingungen bieten in der Regel auch Versicherungsschutz in der Hausratversicherung für beide Wohnungen nach Trennung von Ehepaaren, längstens jedoch bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Prämienfälligkeit. Danach besteht nur noch Versicherungsschutz in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. Achten Sie aber auf die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen, die jede Gesellschaft individuell gestalten kann.
Weil sich die Prämien für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zumeist nach Tarifzonen richten, kann sich bei Wohnungswechsel unter Umständen der Beitrag ändern. Bei einer eventuellen Erhöhung steht dem Versicherungsnehmer in der Hausratversicherung ein Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Prämienmitteilung zu. Ansonsten besteht durch einen Umzug kein Kündigungsrecht, denn Sie behalten ja das versicherte Risiko ? Ihren Hausrat.
Achtung, Transportschäden: Wenn Sie den Transport Ihrer Hausratgegenstände selbst organisieren, besteht für dieses Risiko kein Versicherungsschutz. Keine Privathaftpflichtversicherung Ihrer Bekannten oder Freunde leistet Ersatz für Schäden, die aus Gefälligkeit (= Mithilfe bei UmÂzügen) entstehen. Dieses Risiko müssen Sie selbst tragen.
Ein Umzug bietet übrigens die Gelegenheit, den Wert Ihres Hausrats zu bestimmen. Denken Sie dabei daran, dass in der Hausratversicherung grundsätzlich der Wiederbeschaffungspreis maßgebend ist und nicht der Zeitwert der versicherten Sachen.