Wenn Sie ein Haus kaufen und es von Grund auf sanieren bevor Sie einziehen, müssen Sie, was den Versicherungsschutz angeht, einige Besonderheiten beachten, vor allem dann, wenn das Gebäude in der Sanierungsphase leer steht.
Diese Versicherung ist bei einer umfangreichen Bausanierung genau so unverzichtbar wie bei einem Neubau! Als Bauherr sind Sie grundsätzlich für alle Gefahren verantwortlich die von Ihrer Baustelle ausgehen, selbst dann, wenn ein anderer, z.B. einer der Handwerker, einen Schaden verursacht. Zwar ist in diesem Fall letztendlich der Handwerksbetrieb regresspflichtig, wenn dieser jedoch nicht ausreichend versichert ist, weil z.B. seine Versicherung veraltet und die Versicherungssumme zu niedrig ist, nützt Ihnen dies wenig.
Die für die Prämienberechnung anzusetzende Bausumme ist Ihre Investitionssumme für die Sanierung. Vergessen Sie bei der Berechnung der Eigenleistung auch nicht die kostenlose Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe.
Bauleistungs- oder Bauwesenversicherung versichert die Neubausubstanz gegen alle möglichen Schäden, aber Achtung: NUR DIE NEUBAUSUBSTANZ!
Das bedeutet: auch wenn Sie das Feuerrisiko einschließen, ist der Altbau nicht automatisch mitversichert, dies müssen Sie auf anderem Weg lösen.
Die für die Prämienberechnung anzusetzende Bausumme ist Ihre Investitionssumme für die Sanierung.
Bei einem Neubau schließt man im allgemeinen schon bei Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung ab. Die meisten Versicherer bieten in diesem Fall an, den Rohbau kostenlos gegen Feuer zu versichern. Bei einer Sanierung handelt es sich jedoch nicht um einen Rohbau, deshalb ist dies hier nicht möglich.
Eine Wohngebäudeversicherung versichert bewohnte Gebäude, so wie es der Name schon vermuten lässt. Sie haben deshalb im Falle eines Leerstandes während einer Sanierungsphase möglicherweise ein Problem.
Es ist anzunehmen, dass der Altbau vorher schon mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert war. Einerseits sind Sie verpflichtet, dem Versicherer die Risikoerhöhung zu melden. Verschweigen Sie nämlich den Leerstand, so wäre dies eine Verletzung der sogenannten Obliegenheitspflicht und würde den Versicherer von seiner Leistungspflicht im Schadensfall entbinden. Es bringt Ihnen daher auch nichts, die Versicherung einfach weiter laufen zu lassen und den Versicherer nicht über die Sanierung zu informieren.
Es bietet sich deshalb an, bei dem bestehenden Versicherer zuerst einmal anzufragen, ob dieser das Gebäude auch in der Umbauphase ? evtl. gegen Zuschlag und wenigstens die Feuergefahr ? weiterversichert.
Der Versicherer hat aber die Möglichkeit, das erhöhte Risiko abzulehnen. Das bedeutet, dass Sie nach einer anderen Lösung suchen müssen. Selbstverständlich würde die alte Versicherung in diesem Fall erlöschen, so dass Sie diese Gelegenheit auch nutzen können um die Versicherung zu wechseln.
Auch bei einer Sanierung sollten Sie auf ausreichenden Versicherungsschutz für Ihre Bauhelfer achten.