In der heutigen Zeit suchen immer mehr Menschen nach alternativen
Behandlungsmethoden zur klassischen Medizin. Insbesondere bei
chronischen Schmerzen oder Allergien können Naturheilverfahren
sinnvolle, ganzheitliche Ansätze bieten, um zum Beispiel die
Selbstheilungskräfte des Körpers zu reaktivieren.
Allerdings benötigt man hierbei den Rat von erfahrenen
Experten wie den Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin, die sich mit
den unterschiedlichen Naturheilverfahren auskennen.
Wie läuft eigentlich so eine Behandlung ab?
Die wesentliche Hauptaufgabe eines Heilpraktikers besteht nunmehr
darin, den Patienten ausgiebig zu beraten und mit Hilfe
natürlicher Arzneien und Naturheilverfahren zu behandeln.
In der ersten Phase der Behandlung nimmt der Heilpraktiker
zunächst die Krankengeschichte des Patienten auf. Dabei muss
er auf erste Anhaltspunkte für eventuelle Ursachen der
Beschwerden des Patienten achten, die oft in ungünstigen
Umwelt- oder Lebensbedingungen begründet sind. Weiter
lässt sich von seinem Patienten die vorliegenden Beschwerden
beschreiben.
Danach beurteilt er unter Zuhilfenahme verschiedener
Untersuchungsverfahren wie der Irisdiagnose oder der
Reflexzonendiagnose die Erkrankung und erstellt eine Diagnose.
Nachdem die Behandlungsform feststeht, führt sie der
Heilpraktiker auch selbst durch.
Mögliche Behandlungen sind zum Beispiel manuelle Therapien wie
die Lymphdrainagen, Fußreflexzonenmassagen oder Osteopathie,
energetische Verfahren wie Homöopathie oder
Bachblütentherapie oder invasive Verfahren wie Bestrahlungen,
Injektionen und Akupunktur.
Was kostet mich eine Behandlung beim Heilpraktiker?
Die Kosten hängen wesentlich vom Zeitaufwand und dem
angewendeten Heilverfahren ab.
So ist z.B. eine Erstuntersuchungen mit Beratung allgemein schon
für ein Honorar zwischen 30,00 und 40,00 EURO
möglich. Man sollte sich jedoch schon vor der verbindlichen
Anmeldung immer über die entstehenden Kosten für die
erste Konsultation informieren.
Gegebenenfalls notwendige weitere Konsultationen oder
Behandlungsmaßnahmen sollten in der Praxis eingehend
erörtert und bezüglich der Kosten einvernehmlich
abgeklärt werden. Ggf. sollte diese in einer
Honorarvereinbarung schriftlich fixiert werden.
Da Gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten
grundsätzlich keine Kosten erstatten, die Ihnen beim Besuch
eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen, sollte
über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung
nachgedacht werden.