Sollten Sie im Ausland mit einem ausländischen Unfallgegner in einen Unfall
verwickelt werden, so denken Sie bitte daran, dass nicht deutsches Recht anwendbar
ist, sondern das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Dieses
unterscheidet sich oft sehr erheblich von den deutschen Gesetzen und der deutschen
Rechtsprechung. Deshalb empfiehlt es sich, einen im Land des Unfalls ansässigen
Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Das können
Sie entweder selbst vor Ort tun oder aber nach Rückkehr aus dem Urlaub
vom Heimatort aus. In beiden Fällen übernehmen wir die Kosten dieses
ausländischen Rechtsanwaltes.
Für den Fall, dass Sie selbst einen Rechtsantwalt in diesem Land beauftragen
wollen, finden Sie auf den folgenden Seiten ein Verzeichnis von Rechtsanwälten,
welche - falls nicht anders vermerkt ist - deutsch sprechen.
Rechtschutz
Anwaltsverzeichnis im Ausland