Erläuterungen zum Leistungspaket Inhaltsversicherung
Versicherungsschutz besteht in ganz Europa, auch außerhalb von Campingplätzen Versicherungssumme: 10.000€ Gewünschte Variante bitte ankreuzen:
Variante 1: Foto- und Filmapparate sowie nicht fest eingebaute Radio-, Fernsehgeräte, Computer aller Art (incl. Peripheriegeräten), Funk-, Fax- und Telekommunikationsanlagen, Fahrräder und sonstige Sportgeräte sind mitversichert (bis 3.000€) Jahresbeitrag incl. 19% Versicherungssteuer: 149,00€
Variante 2: Foto- und Filmapparate sowie nicht fest eingebaute Radio-, Fernsehgeräte , Computer aller Art (incl. Peripheriegeräten), Funk-, Fax- und Telekommunikationsanlagen, Fahrräder und sonstige Sportgeräte sind nicht mitversichert Jahresbeitrag incl. 19% Versicherungssteuer: 89,00€
Versichert gilt das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör, lose, nicht fest eingebaute Teile und, je
nach der gewählten Variante, auch Radio, TV, Foto- und Filmkameras, Computer (incl.Peripheriegeräte),
Funk-, Fax- und Telekommunikationsanlagen, Fahrräder und sonstige Sportgeräte.
Nicht versichert werden: Bargeld, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Wertpapiere,
Sparbücher, Dokumente, Urkunden (mit Ausnahme von Reisepass, Personalausweis,
Fahrzeugschein und Führerschein), Sammlungen, Schusswaffen, echte Teppiche, Kunstgegenstände,
Pelze, Mobiltelefone (Handys).
Vers.-Dauer : bis zum 01.01. des nächsten Jahres Kündigungsfrist 1 Monat
Umfang der Versicherung
Einbruchdiebstahl und Diebstahl des gesamten Fahrzeugs
Raub oder räuberische Erpressung
Brand, Blitzschlag, Explosion
Elementarereignisse
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
(24 Stunden Deckung) auch außerhalb von Campingplätzen und eingefriedeten
Anwesen.
Verhalten im Schadenfall
Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubungen und Schäden durch Feuer sind unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde zu melden und protokollieren zu lassen.
Obige Aufzählung ist lediglich als Veranschaulichung zu verstehen. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen.