Berufsunfähigkeit - Wann und in welcher Höhe muss die Versicherung zahlen?
Dies war die Frage in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Nach dem BGH erfordert die Beurteilung
vertragsgemäßer Berufsunfähigkeit
zunächst die Feststellung, welche konkrete Ausgestaltung der
vom Versicherungsnehmer ausgeübte Beruf hat. Es muss also
zuerst geklärt werden, was der Versicherungsnehmer
tagtäglich macht.
Des Weiteren müssen dann die sich hieraus ergebenden
Anforderungen an den Versicherungsnehmer erörtert und
detailliert geprüft werden.
Die BGH – Richter machten deutlich, dass wenn das
entscheidende Gericht diese Überprüfung
außer Acht lasse, dies zu einer Verletzung des Anspruchs des
Versicherungsnehmers auf rechtliches Gehör führe.
Weiter wurde ausgeführt, dass der Grad der
Berufsunfähigkeit sich keineswegs immer allein daran
festmachen lässt, welchen (zeitlichen) Anteil die nicht mehr
auszuübende Einzeltätigkeit habe.
Selbst wenn die Tätigkeit, die von dem Versicherungsnehmer
nicht mehr ausgeübt werden kann (z.B. schweres Heben), nur
einen geringen Teil der täglichen Arbeitszeit ausmacht,
könne die Unfähigkeit zur Ausübung dieser
Einzeltätigkeit große Auswirkung auf die gesamte
Arbeitsleistung haben. Dies kann sogar soweit gehen, dass
überhaupt kein sinnvolles Arbeitsergebnis mehr erzielt werden
kann.
Da sich in der Gesamtbetrachtung ein wesentlich höherer Grad
der Berufsunfähigkeit ergeben kann, ist die Ermittlung des
zeitlichen Anteils der nicht mehr auszuübenden
Tätigkeit zu kurz gegriffen und beeinträchtigt die
Rechte des Versicherungsnehmers in ungerechter Weise.
Die häufige Argumentation der Versicherer, der Grad der
Berufsunfähigkeit liege aufgrund der nicht mehr
durchführbaren Einzeltätigkeit unter 50%, kann somit
durch diese Rechtsprechung in begründeten Fällen
wirksam entgegen getreten werden.
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