Pflegezusatzversicherung Basis
Umfang der Pflegezusatzversicherung Basis
Versicherungsumfang
Bei dieser Pflegezusatzversicherung ist ein Tagegeld bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit versichert, wenn die Pflege in einem Pflegeheim durchgeführt wird. Sie können bei dieser Pflegezusatzversicherung das versicherte Tagegeld zwischen 10 und 100 € selbst wählen.
Der Versicherer leistet das
volle Pflegetagegeld für jeden Tag der notwendigen vollstationären Pflege, unabhängig von der Pflegestufe. Wird bei dieser Pflegezusatzversicherung vollstationäre Pflege gewählt, obwohl diese nicht medizinisch notwendig ist, werden in Stufe I und II 50% des versicherten Tagegeldes gezahlt. In Pflegestufe III wird grundsätzlicher immer von einer Notwendigkeit ausgegangen.
Wird teilstationäre oder ambulante Pflege gewählt, erfolgt keine Leistung in der Pflegezusatzversicherung: Wir bieten selbstverständlich auch Tarife für die
ambulante Pflege zu Hause an.
Wer ist bei dieser Pflegezusatzversicherung versichert?
Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, automatisch die ganze Familie. Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung kann durch unsere Pflegezusatzversicherung optimal ergänzt werden.
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegezusatzversicherung ist 65 Jahre. Ein Mindesteintrittsalter gibt es nicht, d. h. auch Kinder und Jugendliche sind einzeln versicherbar. Für Personen über 65 Jahre haben wir unseren
Komfort-Tarif.
Besonderheiten
- Marktüblich ist eine dreijährige Wartezeit - solch eine Wartezeit gibt es in unserer Pflegezusatzversicherung nicht! Sie haben also bereits ab dem ersten Tag Versicherungsschutz.
- Wird bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, leisten einige Gesellschaften erst nach 3 Monaten Wartezeit, obwohl Sie als Leidtragender das Geld schon dringend brauchen. Bei dieser Pflegezusatzversicherung erhalten sie ihr Geld sofort.
- Unsere Pflegezusatzversicherung beinhalten die Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten Summen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch dies bietet nicht jede Gesellschaft an.
Warum ist eine dynamische Anpassung der Leistung so wichtig?
Jeder Einzelne von uns weiß, dass Geld über die Jahre an Wert verliert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegezusatzversicherung über 30 Euro pro Tag abschließen, dann werden diese 30 Euro in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen, um eine Pflegekraft zu finanzieren.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegezusatzversicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung, in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, aber gerade dann, wenn eine Krankheit eingetreten ist und eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt, ist dies von unschätzbarem Wert.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).
Wartezeiten gibt es in der Pflegezusatzversicherung keine.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von drei Versicherungsjahren abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis - auch für einzelne Personen - kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden.
Der Versicherer verzichtet bei dieser Pflegezusatzversicherung auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Versicherer
Versicherer der Pflegezusatzversicherung ist die ARAG Krankenversicherung, mehrfacher Testsieger bei FinanzTest und Stiftung Warentest. Als international tätiges Unternehmen betreut die ARAG derzeit etwa 8 Millionen Kunden weltweit.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Pflegezusatzversicherung
Schon heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen, entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden es bis zum Jahr 2050 mehr als doppelt so viele sein.
Die gesetzliche Pflegeversicherung, wir kennen dieses Phänomen bereits von der Krankenversicherung, kann nicht mehr als eine Grundversorgung gewährleisten! Und auch hier gilt das Prinzip: "ausreichend und zweckmäßig". Ebenso können wir, ähnlich wie in der Rentenversicherung, überhaupt nicht sicher sein, dass noch genügend Geld in der Pflegekasse ist, wenn wir es später mal brauchen.
Deshalb rät nicht nur Stiftung Warentest zur privaten Vorsorge. Wer jetzt nicht die Initiative ergreift, dem drohen im Pflegefall starke finanzielle Einschnitte:
- Im ersten Schritt wird Ihr privates Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen) herangezogen, um die Rechnungen für private Pflegedienste oder das Pflegeheim zu bezahlen.
- Haben Sie Familie? Wussten Sie, dass Kinder und Enkel, aber auch Eltern und Geschwister dazu verpflichtet sind, für die Pflegekosten der Familienangehörigen aufzukommen?
- Als letzter Schritt bleibt dann nur noch der Gang zum Sozialamt. Dort werden auch noch Ihre letzten Reserven geprüft und zur Begleichung der laufenden Pflegekosten herangezogen. Auch Wertgegenstände und Grundbesitz müssen hier zur Deckung der Kosten verkauft werden.
Das muss aber nicht sein! Denn wer frühzeitig mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgt, hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit keine finanziellen Sorgen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung zu dieser Pflegezusatzversicherung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
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