Pflegetagegeldversicherung MV SelectCare
Highlights
- Keine Gesundheitsprüfung
- Leistungen in allen Pflegestufen flexibel wählbar
- Leistungen für ambulante und stationäre Pflege separat wählbar
- Demenz mitversicherbar
- Beitragsbefreiung im Pflegefall oder Leistungsfall mitversicherbar
- Dynamische Anpassung möglich
- Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Pflegetagegeldversicherung MV SelectCare
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Tarifdetails der Pflegetagegeldversicherung
Der Tarif Select Care Pflege bietet ein Pflegetagegeld, das individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Dabei können Sie die Leistungen für die ambulante und stationäre in allen Pflegestufen jeweils gesondert festlegen und an Ihre persönlichen Vorstellungen anpassen.
Leistungen für Demenz und die Kosten eines Miet-Hausnotrufs können ebenso in diese Pflegetagegeldversicherung eingeschlossen werden wie eine Beitragsbefreiung im Leistungs- oder Pflegefall.
Die in dieser Pflegetagegeldversicherung abschließbaren Tarifbausteine enthalten folgende Leistungen:
- Tarif 421: Leistung bei ambulanter oder stationäer Pflege in Pflegestufe I, II oder III
- Tarif 422: Leistung bei ambulanter oder stationäer Pflege in Pflegestufe II oder III
- Tarif 423: Leistung bei ambulanter oder stationäer Pflege in Pflegestufe III
- Tarif 426: Leistung bei stationäer Pflege in Pflegestufe I, II oder III
- Tarif 427: Leistung bei stationäer Pflege in Pflegestufe II oder III
- Tarif 428: Leistung bei stationäer Pflege in Pflegestufe III
- Tarif 425: Leistung bei Demenz und Kosten eines Miet-Hausnotrufs
- Tarif 42xB: Beitragsbefreiungstarif
Die Tarife der Pflegetagegeldversicherung sind im Rahmen der Höchstsätze frei kombinierbar.
Im Tarifbaustein 425 wird bei Demenz ein Betreuungsgeld in Höhe des
Betrages geleistet, auf den die versicherte Person Anspruch hätte, wenn sie ein Pflegegeld gemäß Pflegestufe I bei häuslicher Pflege durch eine selbst beschaffte Pflegehilfe beziehen würde.
Keine Gesundheitsprüfung
Anstelle der üblichen Vorgehensweise gibt es in dieser Pflegetagegeldversicherung keine umfangreiche Gesundheitsprüfung, sondern lediglich folgende Erklärung für die zu versichernde Person:
- Es besteht keine Pflegebedürftigkeit und es wurde niemals ein Antrag
auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt.
- Keine der folgenden Krankheiten ist ärztlich diagnostiziert worden: Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Bösartiger Tumor (Diagnosestellung in den letzten 3 Jahren - außer Hautkrebs), Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Osteoporose, Arteriosklerose.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine Annahme ohne Gesundheitsprüfung, ohne Beitragszuschläge und ohne Leistungsausschlüsse möglich.
Besonderheiten der Pflegetagegeldversicherung
Wartezeiten:
Da bei Antragsstellung keine Gesundheitsprüfung erfolgt, enthält die Pflegetagegeldversicherung eine Wartezeit von 3 Jahren. Tritt also während der Wartezeit ein Pflegefall ein, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers erst nach Ablauf der Wartezeit.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches
Kündigungsrecht:
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung
in Anspruch nehmen oder Sie erkranken
sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht
verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
Dynamische Anpassung der Leistung:
Geld verliert über die Jahre an Wert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt im medizinischen
Bereich immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegetagegeldversicherung
über 50 EUR pro Tag abschließen, dann werden diese 50 EUR in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen, um eine Pflegekraft zu finanzieren. Bis zum Alter von 70 Jahren erhalten die versicherten Personen alle drei Jahre die Möglichkeit, das Pflegetagegeld ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, ist aber von unschätzbarem Wert, insbesondere wenn eine Krankheit eingetreten ist oder eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt. In einem solchen Fall hat man keine Möglichkeit mehr, eine Leistungserhöhung „auf normalem Wege“ zu erreichen.
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr endet am 31. Dezember des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Wer ist versichert?
Versichert in der Pflegetagegeldversicherung ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch die ganze Familie. Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung kann durch diese Pflegetagegeldversicherung optimal ergänzt werden.
Versicherbar sind nur Personen, die in Deutschland leben. Wenn eine versicherte Person aus Deutschland wegzieht, endet das Versicherungsverhältnis.
Versicherer und Versicherungsbedingungen
Die Münchener Verein Versicherungsgruppe wurde 1926 gegründet und gehört mit 426 Mio. Beitragseinnahmen nur im Krankenversicherungsgeschäft zu den großen und etablierten Versicherungen am deutschen Versicherungsmarkt.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen. Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund: Pflegetagegeldversicherung
Um eine wunschgemäße Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten, bietet es sich an, eine größtmögliche Flexibilität zu behalten.
Über das im Pflegefall gezahlte Tagegeld
können Sie frei verfügen und selbst entscheiden, wo und wie Sie das Geld verwenden. Ob Sie das Geld dafür verwenden,
ihre Angehörigen für ihre Unterstützung
finanziell zu entschädigen, um einen ambulanten Dienst zu beschäftigen
oder um einen Platz im Pflegeheim zu bezahlen, bleibt Ihnen überlassen.
Mit unserer Pflegetagegeldversicherung ist für Sie die passende und beste Pflege in jedem Fall sichergestellt.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen für die ergänzende Pflegeversicherung (AB/PV 2012)
Tarifbedingungen Select Care Pflege