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Pflegetagegeldversicherung Komfort

 
ab monatlich
€1,44

Umfang der Pflegetagegeldversicherung Komfort

Versicherungsschutz dieser Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein festes Tagegeld für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit. Wier bieten auch zwei günstigere Tarife an. Beide Tarife haben dafür natürlich einige Leistungseinschränkungen. Unser Basis-Tarif leistet nur bei einer Pflege im Pflegeheim, während unser Ideal-Tarif keine der vielen Sonderleistungen vorsieht.
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Besonderheiten dieser Pflegetagegeldversicherung

Warum ist eine dynamische Anpassung der Leistung so wichtig?
Jeder Einzelne von uns weiß, dass Geld über die Jahre an Wert verliert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegetagegeldversicherung über 30 Euro pro Tag abschließen, dann werden diese 30 Euro in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen, um eine Pflegekraft zu finanzieren.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegetagegeldversicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung, in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, aber gerade dann, wenn eine Krankheit eingetreten ist und eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt, ist dies von unschätzbarem Wert.
In unserem Tarif KOMFORT ist eine Erhöhung auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit möglich.
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Wer ist bei dieser Pflegetagegeldversicherung versichert?

Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, automatisch die ganze Familie. Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung kann durch unseren Tarif optimal ergänzt werden.

Das Höchsteintrittsalter für die Pflegezusatzversicherung ist 99 Jahre. Ein Mindesteintrittsalter gibt es nicht, d. h. auch Kinder und Jugendliche sind einzeln versicherbar.
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Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit

Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).

Wartezeiten gibt es keine.

Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis - auch für einzelne Personen - kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Versicherer verzichtet bei diesem Tarif auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
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Versicherer

Versicherer ist die uniVersa Krankenversicherung. Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 zurückgehen.

Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
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Hintergrund Pflegetagegeldversicherung

Schon heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege, entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste, angewiesen. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden es bis zum Jahr 2050 mehr als doppelt so viele sein.

Die gesetzliche Pflegeversicherung, wir kennen dieses Phänomen bereits von der Krankenversicherung, kann nicht mehr als eine Grundversorgung gewährleisten! Und auch hier gilt das Prinzip: "Günstig und zweckmäßig muss reichen." Ebenso können wir, ähnlich wie in der Rentenversicherung, überhaupt nicht sicher sein, dass noch genügend Geld in der Pflegekasse ist, wenn wir es später mal brauchen.

Deshalb rät nicht nur Stiftung Warentest zu einer privaten Ergänzung. Wer jetzt nicht privat vorsorgt, dem drohen im Pflegefall starke finanzielle Einschnitte:
Das muss aber nicht sein! Denn wer frühzeitig vorsorgt, hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit keine finanziellen Sorgen.
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Wichtiger Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
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Versicherungsbedingungen

Bedingungswerk Universa (komplett) Informations und Versicherungsnehmerpflichten
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