Pflegetagegeldversicherung Komfort
Highlights
- Keine Wartezeit nach Vertragsabschluss
- Keine Karenzzeit bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Leistung ab Pflegestufe I oder III wählbar
- Doppeltes Tagegeld nach einem Unfall
- Doppeltes Tagegeld während der Kindererziehung
- 50% höheres Tagegeld im Härtefall
- Bis zu einem Alter von 99 Jahren abschließbar
- "Testsieger" in Die Welt 04/2008, "sehr gut" laut Charta Qualitätsindex 2008
Beitrag jetzt berechnen
Häufig gestellte Fragen
Umfang der Pflegetagegeldversicherung Komfort
Versicherungsschutz dieser Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung zahlt ein festes Tagegeld für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit.
- Versichert ist im Tarif Komfort 3 eine Leistung in Höhe des vereinbarten Tagessatzes bei Einstufung in Pflegestufe III.
- Im Tarif Komfort 1 ist zusätzlich in Pflegestufe II 60% des Tagegeldes und in Pflegestufe I 40% des Tagegeldes versichert.
- In beiden Tarifen wird bei einer Härtefallregelung ein Bonus von 50% auf das vereinbarte Tagegeld gezahlt.
- In beiden Tarifen wird bei einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls das Doppelte des vereinbarten Tagegeldes gezahlt.
- In beiden Tarifen wird das Doppelte des vereinbarten Tagegeldes gezahlt, wenn sie Kinder haben, die noch nicht volljährig sind und um die sie sich noch kümmern müssen.
- Dieser Tarif bietet absolute Top-Leistungen und ist besonders für junge Menschen empfehlenswert.
Wier bieten auch zwei günstigere Tarife an. Beide Tarife haben dafür natürlich einige Leistungseinschränkungen. Unser
Basis-Tarif leistet nur bei einer Pflege im Pflegeheim, während unser
Ideal-Tarif keine der vielen Sonderleistungen vorsieht.
Besonderheiten dieser Pflegetagegeldversicherung
- Marktüblich ist eine dreijährige Wartezeit - solch eine Wartezeit gibt es in unserem Tarif nicht! Sie haben also bereits ab dem ersten Tag Versicherungsschutz.
- Wenn sie einen Anspruch auf Leistungen in Pflegestufe III haben, entfällt in diesem Tarif die weitere Beitragszahlung. Bei den meisten Gesellschaften müssen sie auch im Pflegefall weiterhin Beiträge zahlen.
- Eine Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht nötig.
- Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht nur auf Deutschland, sondern auf ganz Europa.
- Wird bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, leisten einige Gesellschaften erst nach 3 Monaten Wartezeit, obwohl Sie als Leidtragender das Geld schon dringend brauchen. Bei uns erhalten sie ihr Geld sofort.
- Unsere Tarife beinhalten die Möglichkeit zur Erhöhung der versicherten Summen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Auch dies bietet nicht jede Gesellschaft an.
Warum ist eine dynamische Anpassung der Leistung so wichtig?
Jeder Einzelne von uns weiß, dass Geld über die Jahre an Wert verliert. Die Kosten für Pflege steigen jedoch durch den technischen Fortschritt immer weiter an. Wenn Sie heute eine Pflegetagegeldversicherung über 30 Euro pro Tag abschließen, dann werden diese 30 Euro in 20 oder 30 Jahren sicher nicht mehr ausreichen, um eine Pflegekraft zu finanzieren.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflegetagegeldversicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung, in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Dies geschieht selbstverständlich auf freiwilliger Basis, aber gerade dann, wenn eine Krankheit eingetreten ist und eine Pflegebedürftigkeit in greifbare Nähe rückt, ist dies von unschätzbarem Wert.
In unserem Tarif KOMFORT ist eine Erhöhung auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit möglich.
Wer ist bei dieser Pflegetagegeldversicherung versichert?
Versichert ist immer eine bestimmte Person bzw. mehrere Einzelpersonen, also nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, automatisch die ganze Familie. Eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung kann durch unseren Tarif optimal ergänzt werden.
Das Höchsteintrittsalter für die Pflegezusatzversicherung ist
99 Jahre. Ein Mindesteintrittsalter gibt es nicht, d. h. auch Kinder und Jugendliche sind einzeln versicherbar.
Vertragsbeginn, Wartezeit und Laufzeit
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).
Wartezeiten gibt es keine.
Der Versicherungsvertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Kalenderjahr. Das Versicherungsverhältnis - auch für einzelne Personen - kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Versicherer verzichtet bei diesem Tarif auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Versicherer
Versicherer ist die uniVersa Krankenversicherung. Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 zurückgehen.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund Pflegetagegeldversicherung
Schon heute sind mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege, entweder durch Familienangehörige oder durch Pflegedienste, angewiesen. Aufgrund der demographischen Entwicklung werden es bis zum Jahr 2050 mehr als doppelt so viele sein.
Die gesetzliche Pflegeversicherung, wir kennen dieses Phänomen bereits von der Krankenversicherung, kann nicht mehr als eine Grundversorgung gewährleisten! Und auch hier gilt das Prinzip: "Günstig und zweckmäßig muss reichen." Ebenso können wir, ähnlich wie in der Rentenversicherung, überhaupt nicht sicher sein, dass noch genügend Geld in der Pflegekasse ist, wenn wir es später mal brauchen.
Deshalb rät nicht nur Stiftung Warentest zu einer privaten Ergänzung. Wer jetzt nicht privat vorsorgt, dem drohen im Pflegefall starke finanzielle Einschnitte:
- Im ersten Schritt wird Ihr privates Vermögen (Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen) herangezogen, um die Rechnungen für private Pflegedienste oder das Pflegeheim zu bezahlen.
- Haben Sie Familie? Wussten Sie, dass Kinder und Enkel, aber auch Eltern und Geschwister dazu verpflichtet sind, für die Pflegekosten der Familienangehörigen aufzukommen?
- Als letzter Schritt bleibt dann nur noch der Gang zum Sozialamt. Dort werden auch noch Ihre letzten Reserven geprüft und zur Begleichung der laufenden Pflegekosten herangezogen. Auch Wertgegenstände und Grundbesitz müssen hier zur Deckung der Kosten verkauft werden.
Das muss aber nicht sein! Denn wer frühzeitig vorsorgt, hat im Falle einer Pflegebedürftigkeit keine finanziellen Sorgen.
Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Bedingungswerk Universa (komplett)
Informations und Versicherungsnehmerpflichten