Hallo Herr Mustermann,
das Jahr neigt sich dem Ende zu und gibt uns Anlass, einmal innezuhalten, um über Vergangenes und Zukünftiges, Erinnerungen und Erwartungen, Vorhandenes und Neues nachzudenken. Mit Höhen und Tiefen, einer welterschütternden Finanzkrise, aber auch mit anderen Überraschungen ist das Jahr 2008 wie im Fluge vergangen.
In unserem letzten Newsletter für dieses Jahr nehmen wir uns thematisch sowohl der Vergangenheit wie der Zukunft an, hinterlassen Ihnen mit unseren verrückten Schadensmeldungen etwas zum Schmunzeln und geben Ihnen in unserer Öko-Ecke Tipps für einen stressfreien Einkauf von Weihnachtsgeschenken.
Viel Spaß beim Lesen, eine fried- und freudvolle Weihnachtszeit und einen ganz besonders guten Rutsch in das Jahr 2009 wünscht Ihnen
Ihr Team von GutGünstigVersichert
Quillt Ihr Briefkasten zurzeit auch vor Post von Ihren Versicherungen
über? Das liegt unter anderem am neuen Versicherungsvertragsgesetz, das bereits
zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
Die Versicherer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über alle Änderungen
zu informieren. Wenn Sie nur Bahnhof verstehen oder sich nicht jedes Schriftstück
einzeln durchlesen möchten, lesen Sie unseren Artikel zur Gesetzesänderung.
Hier wird Ihnen in verständlichem Deutsch erklärt, was sich für
Sie ändert. Soviel vorweg: Die Regeln haben sich zu Ihren Gunsten entwickelt
...
http://www.gutguenstigversichert.de/news/artikel-4279.html
Manch bravem Sparer wird in diesen Zeiten trotz der Versprechungen unserer
Regierung schon ganz flau im Magen, wenn er an sein Gespartes bei der Hausbank
denkt. Aber was ist eigentlich mit den Versicherungen? Müssen wir gar um
unsere Altersvorsorge fürchten?
Dass viele Menschen sich solche Sorgen machen, beobachten wir tagtäglich. Viele unserer Kunden rufen uns an und stellen Fragen wie "Kann mein Versicherer wegen der Finanzkrise Pleite gehen?" oder "Kann mein angespartes Kapital verloren gehen?".
Wir haben die Fragen unserer Kunden gesammelt und geben Antworten zu den wichtigsten und meistgestellten in einem ausführlichen Artikel auf unserer Homepage.
Durch den medizinisch-technischen Fortschritt sowie die gestiegene Lebenserwartung
sind die Gesundheitsausgaben in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Deshalb mussten fast alle Versicherungsgesellschaften die Beiträge für
Kranken- und Krankenzusatzversicherungen anpassen oder werden dies im nächsten
Jahr tun.
Was Sie tun können
Eine Beitragsanpassung gibt Ihnen die Möglichkeit, den laufenden Vertrag
außerordentlich zu kündigen und gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter
zu wechseln.
Was Sie bedenken sollten
Bestehende Verträge zu kündigen ist immer mit teilweise erheblichen
Nachteilen verbunden.
- Bei einem neuen Anbieter muss aufgrund des höheren Einstiegsalters
ein höherer Grundbeitrag gezahlt werden.
- Es sind erneut Wartezeiten einzuhalten und eine Leistungsstaffel in den
ersten Jahren muss auch oftmals hingenommen werden.
- In Ihrer jetzigen Versicherung sind bestehender Zahnersatz und Zahnlücken
mitversichert. Bei vielen anderen Anbietern, wie zum Beispiel Karstadt-Quelle,
ist dies nicht der Fall!
- Möglicherweise hat sich mittlerweile auch Ihr Gebissstatus geändert
und es sind eventuell Maßnahmen geplant oder angeraten. Auch dies wäre
bei einem Tarifwechsel nicht mehr mitversichert.
Was wir für Sie tun können
Möglicherweise kann ein Anbieterwechsel, trotz der genannten Nachteile,
im Einzelfall dennoch interessant sein. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihre Versicherungsleistungen
aufstocken möchten. Auch gibt es inzwischen neue Tarife die erst in den
letzten Jahren auf den Markt gekommen sind und die Zusatzleistungen enthalten,
die Sie vielleicht interessieren.
Wenn Sie einen Überblick bekommen möchten, wo Sie mit Ihrer derzeitigen
Versicherung in Sachen Preis und Leistung stehen, besuchen Sie doch einmal unsere
entsprechende Website. Dort können Sie mit dem "Tarif-Detektiv"
die Leistungen der derzeit stärksten Tarife miteinander vergleichen, sich
für jeden Tarif Ihren individuellen Beitrag ausrechnen oder mit unserem
"Tarif-Lotsen" den für Ihre Ansprüche geeigneten Tarif finden.
http://www.gutguenstigversichert.de/zahnzusatzversicherung-uebersicht.html
Die Abgeltungssteuer wird zum 1. Januar 2009 eingeführt und löst
die 1993 eingeführte Kapitalertragssteuer ab. Sie ist eine Quellensteuer,
wird also direkt vom Kreditinstitut an den Staat abgeführt. Dadurch müssen
in Zukunft Kapitalerträge nur noch in Ausnahmefällen in der Steuererklärung
aufgeführt werden. Der Steuerzahler erhält lediglich den Bescheid über
die Höhe seiner erwirtschafteten Erträge und die Höhe der abgeführten
Abgeltungssteuer. Durch die Abgeltungssteuer werden in Zukunft alle Einkünfte
aus Kapitalvermögen mit einem festen Steuersatz von 25 Prozent besteuert.
Klassische Versicherungsprodukte schlagen oftmals Bankprodukte
Durch optimierte Finanzprodukte kann man die neue Steuer umgehen, denn nicht
alle Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Hervorzuheben sind hier die klassischen
Versicherungsprodukte, denn diese bieten unter gewissen Vorraussetzungen enorme
Steuervorteile. Insbesondere, wenn man sich seine Kapitalanlage im Alter als
Rente auszahlen lässt, beträgt die Steuerlast nur einen Bruchteil
der Abgeltungssteuer.
Ein Beispiel: Eine Rente von 500 EUR monatlich, die ab dem 65. Lebensjahr gezahlt
wird, wird je nach persönlichem Steuersatz nur mit einem Steueranteil von
20-25 EUR belastet, also lediglich mit etwa 5%. Die klassische Rentenversicherung
ist nur ein Beispiel von vielen, wie man über eine gute Beratung Steuern
sparen kann.
Reinfried Pohl von der DVAG hatte zu dem Thema einen amüsanten Spruch auf Lager: "Das Motiv, Steuern zu sparen, übersteigt bei vielen Deutschen den Sexualtrieb." In Zeiten der Finanzkrise sind demnach sowohl sichere als auch steueroptimierte Produkte genau die richtige Anlageform.
Ein Pflegefall kommt meist unerwartet und stellt die gesamte Familie erst
einmal auf den Kopf. Zunächst muss geklärt werden, ob der zu pflegende
Angehörige in eine Pflegestufe einzuordnen ist und wenn ja, in welche. Die
Art und die Finanzierung der Betreuung müssen festgelegt und organisiert
werden. Und abgesehen von der ganzen Planung müssen sich die Angehörigen
auch noch um ihren Pflegefall kümmern.
Um es Arbeitnehmern zu erleichtern, diese Aufgaben zu bewältigen, gibt
es dank der Pflegereform seit Juli 2008 die Möglichkeit, Sonderurlaub zu
nehmen, die so genannte „Pflegezeit“.
Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten der Gesetzgeber eingerichtet hat und was zu beachten ist.
In der Sozialversicherung werden zum 01.01.2009 wieder viele
Eckwerte und Rechengrößen angepasst. Neben einheitlichen Krankenversicherungsbeiträgen
müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf steigende Beiträge einstellen.
Krankenkassenbeiträge 2009
| |
%
vom Arbeitsentgelt |
| Allgemeiner
Beitragssatz |
15,5 |
| Arbeitgeberanteil |
7,3 |
| Arbeitnehmeranteil |
8,2 |
| Ermäßigter
Beitragssatz * |
14,9 |
| Arbeitgeberanteil |
7,0 |
| Arbeitnehmeranteil |
7,9 |
* Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Versicherte, die keinen
Anspruch auf Krankentagegeld haben, wie zum Beispiel Rentner, die noch einer
Beschäftigung nachgehen.
Freiwillig versicherte Selbständige und Freiberufler zahlen ab 2009 automatisch
auch nur noch den ermäßigten Beitragssatz, da für sie der Anspruch
auf Krankengeld vom Gesetzgeber gestrichen wurde. Wenn Sie zu dieser Gruppe
gehören, legen wir Ihnen dringend die ausführliche
Information zu diesem Thema auf unserer Homepage ans Herz!
Wenn Sie Sich für die neuen Beitragsbemessungs- und Jahresarbeits-Entgeltgrenzen
interessieren, lesen Sie bitte den ausführlichen
Artikel auf unserer Homepage.
Fenster Morgana
Ich dachte, das Fenster sei offen, es war jedoch geschlossen, wie sich herausstellte,
als ich den Kopf hindurch steckte.
Durchhaltevermögen
Nachdem ich vierzig Jahre gefahren war, schlief ich am Lenkrad ein.
Knapp daneben ist auch vorbei
Letztes Jahr bin ich schwer krank gewesen und zwei Mal fast gestorben. Da können
Sie mir doch wenigstens das halbe Sterbegeld auszahlen.
Suchen Sie noch Weihnachtsgeschenke für Ihre Lieben und möchten
sich gleichzeitig den Shoppingstress sparen?
Wir haben für Sie recherchiert und empfehlen Ihnen hier Onlineshops aus
den Bereichen Öko, Bio, fairer Handel. Und darüber hinaus.
Übrigens, wenn Sie gerne genau wissen möchten, was Fairtrade eigentlich bedeutet, finden Sie bei Wikipedia eine ausführliche Erklärung hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Fairer_Handel
Funktion, Fairness und Design? – Das geht:
Glore, der ökokorrekte
Onlineshop
Coole Sachen auf für "Non-Ökos"
Essen, Trinken, Leben – Leckeres für Genießer, Infos für
Verbraucher:
Faireni
Bio und fair trade Produkte
Contigo
Fairer Handel vom Produzenten bis zum Kunden
Ecoshopper
Einkaufsführer, Ökoportal und Ratgeber für bewussten Konsum
EcoTopTen
New economy products – mehr Überblick für Verbraucher
Kleider machen Leute – faire Kleider machen die Welt ein Stück
besser:
Zündstoff
Global Streetware
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Faire Klamotten und mehr
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Für Mensch und Umwelt:
WohinDamit
Schenken statt wegwerfen
Der besondere Geschenktipp:
Ecosphere
Kleine Welt in der Kugel – ein in sich geschlossener Ökokreislauf
zum beobachten, staunen, freuen:
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