Vorsicht bei der Immobilien-Jahres-Endrallye
Kurz vor Jahresende herrscht bei den Notaren wieder
Hochbetrieb - in diesem Jahr vor allem, weil sich Immobilienkäufer die möglicherweise
wegfallende
Eigenheimzulage
noch sichern möchten.
Gerade bei Verträgen zwischen privaten Immobilienkäufern und professionellen
Immobilienverkäufern bzw. -vermittlern kommt es immer häufiger zu
Unachtsamkeiten, die bares Geld kosten.
Wenn der Käufer z.B. zu einem schnellen Notartermin
überredet wird. Dabei gibt es gerade in diesem Fall eine gesetzlich verankerte
Prüffrist, von der nur wenige wissen: nämlich exakt 14 Tage bei notariell
zu beurkundenden Grundstücks- und Immobilien- Kaufverträgen. Das bedeutet:
Der Vertrag ist dem Käufer in der Regel 14 Tage vor dem Beurkundungstermin
zuzustellen, damit er eingehend geprüft werden kann. Normalerweise weisen
die Notare auf diese Regelung hin - entweder mündlich oder schriftlich
im Vertragsentwurf.
Tipp: Nutzen Sie die Frist, um sich beim Notar
vorab über den Vertrag belehren zu lassen bzw. die Vertragsbestandteile
bei einem Anwalt prüfen zu lassen. Wer keine 14-tägige Prüffrist
hatte, sollte auf keinen Fall eine Erklärung unterzeichnen, dass er ausreichend
Zeit zur Vertragsprüfung hatte.
Artikel eingestellt am 15.12.2004
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