Nicht jedes Risiko ist versicherbar, ein Versicherer ist immer verpflichtet alle Risiken sorgsam abzuwägen um die Versicherungsgemeinschaft zu schützen.
Eine Versicherung funktioniert nach dem Gemeinschaftsprinzip. Vereinfacht kann man sich das so vorstellen: Viele Versicherte zahlen erschwingliche Beiträge in ein gemeinschaftliches Gelddepot. Wird jemand aus dieser Versicherungsgemeinschaft von einem Schadenfall betroffen, ist genügend Geld da, um auch einen größeren finanziellen Schadenaufwand begleichen zu können. Jeder aus der Versichertengemeinschaft zahlt also für ein Risiko, dass ihn eventuell mehr oder weniger hart treffen kann. Die Aufgabe des Risikoträgers, also der Versicherungsgesellschaft, ist es, vereinfacht dargestellt, das Geld der Versichertengemeinschaft zu verwalten, die Beiträge der Versicherten zu kalkulieren und Schadenfälle zu prüfen und ggf. zu regulieren.
Aber es gehört auch zur Aufgabe des Versicherers zu prüfen ob bestimmte Risiken überhaupt von der Versichertengemeinschaft getragen werden können oder sollten. Der Versicherer wägt das Risiko also in erster Linie zum Schutz und Wohl der gesamten Versichertengemeinschaft ab um zu verhindern, dass für die einzelnen Versicherungsnehmer unverhältnismäßig hohe Beiträge fällig werden.
Zu den Personenversicherungen zählen vor allem Versicherungen, die Gesundheitsrisiken absichern wie die Private Krankenversicherung, alle Krankenzusatzversicherungen (Zahnzusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung u.s.w.), aber auch Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Pflegeversicherungen und natürlich Lebensversicherungen. Bei diesen Personenversicherungen muss der Versicherer nicht nur allgemeine Risiken abschätzen sondern auch die Risiken, die speziell die Person betreffen, die versichert werden soll. Um das tun zu können, benötigt der Versicherer in der Regel, neben z.B. Informationen zu Alter und Beruf, insbesondere Kenntnisse über den Gesundheitszustand des zu versichernden Menschen. Diese risikorelevanten Daten fragt der Versicherer über einen Versicherungsantrag ab.
Stellt sich heraus, dass die Absicherung eines Risikos schädlich für die Versichertengemeinschaft wäre, hat der Versicherer drei Möglichkteiten:
Dem Grunde nach funktionieren Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung nach dem dritten der oben genannten Prinzipien. Der Leistungsausschluss wird aber nicht individuell formuliert sondern gleich über die dem Tarif zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen festgelegt indem z.B. pauschal bereits bei Versicherungsabschluss bestehende Krankheiten und deren Folgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Eine weitere Möglichkeit ist, den Versicherungsschutz zum Beispiel auf Unfälle oder auf ganz bestimmte, meist schwerere, Erkrankungen zu beschränken.
Was sich auf den ersten Blick für jemanden, der an Versicherungsschutz interessiert ist, vielleicht unsinnig anhört macht bei genauerem Nachdenken sehr wohl Sinn. Schließlich kann niemand ernsthaft erwarten, dass eine Versichertengemeinschaft die Kosten für bereits bestehende Erkrankungen einzelner Versicherter übernimmt wenn im Vorfeld schon klar ist, dass die Ausgaben für die Absicherung des Risikos höher wären als die Einnahmen über die Versicherungsbeiträge. Menschen mit Vorerkrankungen haben durch die Möglichkeit eines Leistungsausschlusses aber trotzdem Zugang zu Versicherungsschutz, den sie sonst völlig verwehrt bekämen.
Auch die Beschränkung einer Kostenübernahme auf Leistungen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit entstehen - in speziell dafür geschaffenen Versicherungstarifen - ist überaus sinnvoll. Ein gutes Beispiel hierfür sind spezielle stationäre Ergänzungsversicherungen. Wegen eines gebrochenen Beines muss man nicht unbedingt ein Einbettzimmer oder einen Privatarzt in Anspruch nehmen. Kommt man aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls in ein Krankenhaus, kann das aber schon ganz anders aussehen. In diesem Fall möchte man vielleicht von bestimmten Spezialisten oder in einer spezialisierten Klinik behandelt werden. Solche Tarife machen nicht nur für jemanden Sinn, der wegen einer Vorerkrankung in einem "normalen" Tarif abgelehnt würde sondern ist auch noch weitaus preiswerter als das Pendant mit Gesundheitsprüfung!
Schließt ein Tarif pauschal bestehende Erkrankungen und deren Folgen aus, dann sollte man vor Abschluss darüber nachdenken, was dies für einen persönlich bedeuten kann. Im Falle einer bestehenden Diabetes ist die Wahrscheinlichkeit zum Beispiel groß, dass in der Folge andere Erkrankungen auf diese Vorerkrankung zurückzuführen sind. Alle diese Folgekrankheiten wären nach den Versicherungsbedingungen aber vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Artikel eingestellt am 09.01.2017 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
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