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Private Krankenversicherung: Versicherer verlieren das Recht auf ordentliche Kündigung


Im neuen Versicherungsvertragsgesetz (nachfolgend VVG genannt) wird die Krankenversicherung (§ 192 - 208) umfassender als bisher geregelt.
Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen, die zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten sind:


Artikel eingestellt am 29.02.2008

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