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Verbraucherfreundliches Urteil zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober ein Urteil zugunsten von Lebensversicherungskunden gesprochen. Die Richter haben entschieden, dass Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Vertragsauflösung mindestens die Hälfte ihrer Beiträge erstattet werden muss. Durch dieses Urteil können Lebensversicherungskunden bei vorzeitiger Kündigung ihres LV-Vertrages jetzt mit deutlich höheren Rückzahlungen rechnen als früher. Bis jetzt erhielten Versicherungsnehmer, die ihren Lebensversicherungs-Vertrag in den ersten drei bis fünf Jahren vorzeitig kündigten, kaum Geld von Versicherer zurück.

Durch das Urteil des BGH wird eine bisher nicht dagewesene Transparenz bezüglich der Rückkaufswerte von Lebensversicherungsverträgen geschaffen da der BGH in seinem Urteil klare Vorgaben macht. So darf der Rückkaufswert einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten und die eingezahlten Beiträge dürfen nicht mehr einfach mit den Vertragsabschlusskosten verrechnet werden. Künftig soll der Versicherte mindestens die Hälfte seiner eingezahlten Beiträge erstattet bekommen.



Artikel eingestellt am 01.01.2005

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