Verbraucherfreundliches Urteil zum Rückkaufswert bei Lebensversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober ein Urteil zugunsten von Lebensversicherungskunden
gesprochen. Die Richter haben entschieden, dass Versicherungsnehmern bei vorzeitiger
Vertragsauflösung mindestens die Hälfte ihrer Beiträge erstattet
werden muss. Durch dieses Urteil können Lebensversicherungskunden bei vorzeitiger
Kündigung ihres LV-Vertrages jetzt mit deutlich höheren Rückzahlungen
rechnen als früher. Bis jetzt erhielten Versicherungsnehmer, die ihren
Lebensversicherungs-Vertrag in den ersten drei bis fünf Jahren vorzeitig
kündigten, kaum Geld von Versicherer zurück.
Durch das Urteil des BGH wird eine bisher nicht dagewesene Transparenz bezüglich
der Rückkaufswerte von Lebensversicherungsverträgen geschaffen da
der BGH in seinem Urteil klare Vorgaben macht. So darf der Rückkaufswert
einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten und die eingezahlten Beiträge
dürfen nicht mehr einfach mit den Vertragsabschlusskosten verrechnet werden.
Künftig soll der Versicherte mindestens die Hälfte seiner eingezahlten
Beiträge erstattet bekommen.
Artikel eingestellt am 01.01.2005
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