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Verbesserung der Verständlichkeit geplant


Zum 1. Juli tritt die Informationspflichtenverordnung in Kraft. Mit der Vorlage dieser Verordnung ist die Reform des alten Versicherungsvertragsgesetzes abgeschlossen. Mit der Informationspflichtenverordnung wird geregelt, welche Informationen Versicherungsunternehmen ihren Kunden vor Abschluss und während der Vertragslaufzeit zukommen lassen müssen.

Die Informationen werden künftig auf dem so genannten Produktinformationsblatt zusammengefasst welches jedem Versicherungsangebot beigelegt werden muss. Damit ist mehr Transparenz gewährleistet und vor allem sind die Angebote verschiedener Versicherer auch wesentlich besser für den Verbraucher vergleichbar. Das Blatt enthält also die wichtigsten Informationen eines Vertrages uns sollte künftig immer oben auf dem Papierstapel der Versicherungsunterlagen liegen.

Neben den Eckpunkten zum Versicherungsumfang, sollen hier auch auf einen Blick Angaben zur Beitragsfälligkeit, Vertragsbeginn und Laufzeit sowie eine genaue Beschreibung der Risikoausschlüsse ersichtlich sein. Für den Streitfall müssen auch Ansprechpartner bei der Versicherung, die Anschrift des Ombudsmannes und er Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgeführt werden.

Im Prinzip handelt es sich hierbei also um eine gute und verbrauchernützliche Idee. Bleibt also nur noch abzuwarten was die tatsächliche Umsetzung letztlich bringt und ob die Informationsblätter auch wirklich so übersichtlich sind wie sich das die Verbraucher wünschen würden.

Artikel eingestellt am 23.06.2008

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