Versicherung allgemein › Artikel

Gerichtsurteil zur Kinderinvaliditätsversicherung:


Der Bundesgerichtshof hat enschieden: Versicherer müssen für angeborene Krankheiten zahlen. Damit wird der Schutz, den Kinderinvaliditätsversicherungen bieten, deutlich verbessert. Der Ausschluss von Leistungen seitens des Versicherers für Invalidität infolge von angeborenen Krankheiten ist unwirksam (Az. IV ZR 252/06). In den Versicherungsbedingugen vieler Versicherer steht folgende Klausel: "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die bereits im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind." Die Begründung des Gerichts, warum diese Klausel unwirksam ist, war folgende: Die Versicherer nehmen in der Regel nur Kinder ab dem ersten Geburtstag auf, die gesund und nicht behindert sind. Wenn dann auch noch die Leistung für Folgen aller vererbbarer Krankheiten ausgeschlossen sein soll, werde der Zweck der Versicherung verfehlt und die Versicherten würden unangemessen benachteiligt.

Artikel eingestellt am 31.01.2008

Anzeigen
 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres