Ihr gutes Recht › Artikel

Unterhaltspflicht für Kinder


Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterhaltspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern stark begrenzt. Die Kinder müssten keine eigenen Immobilien zur Deckung von Heimkosten pflegebedürftiger Eltern einsetzen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Erste Senat hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Duisburg auf und verwies es dorthin zurück.

Artikel eingestellt am 07.06.2005

Anzeigen
 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres