Unfallversicherung – OLG Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte den Antrag eines Versicherungsnehmers
auf Leistung seiner privaten Unfallversicherung in dritter Instanz ab und entschied,
dass ein Bandscheibenvorfall bei einem Sturz nur dann vom Versicherungsschutz
der Unfallversicherung eingeschlossen wird, wenn der Unfall die unmittelbare
Ursache für die Verletzung ist.
Den heutigen Erkenntnissen in der Humanmedizin zufolge ist es nahezu unmöglich,
dass ein Unfall tatsächlich die Hauptursache eines Bandscheibenvorfalles
darstellt. Die Prüfung eines Gutachters bestätigte zusätzlich,
dass ein Bandscheibenvorfall per se kein Leistungsfall der privaten Unfallversicherung
ist.
Artikel eingestellt am 21.06.2006
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