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Unfallversicherung – OLG Koblenz


Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte den Antrag eines Versicherungsnehmers auf Leistung seiner privaten Unfallversicherung in dritter Instanz ab und entschied, dass ein Bandscheibenvorfall bei einem Sturz nur dann vom Versicherungsschutz der Unfallversicherung eingeschlossen wird, wenn der Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung ist.

Den heutigen Erkenntnissen in der Humanmedizin zufolge ist es nahezu unmöglich, dass ein Unfall tatsächlich die Hauptursache eines Bandscheibenvorfalles darstellt. Die Prüfung eines Gutachters bestätigte zusätzlich, dass ein Bandscheibenvorfall per se kein Leistungsfall der privaten Unfallversicherung ist.



Artikel eingestellt am 21.06.2006

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