Wie die HUK-Coburg in ihrem Pressebericht vom 08.05.2006 berichtet, sei beim Parken, besonders dem eines offenen Cabriolets, der Standort entscheidend, um Dieben keine leichte Beute zu bieten. Der Parkplatz ist auch ausschlaggebend dafür, ob das Dach des Fahrzeuges geöffnet bleiben kann oder geschlossen werden sollte.
Wer eine offensichtliche Gefahrenquelle leichtfertig außer Acht lässt, der riskiert schlimmstenfalls sogar seinen Versicherungsschutz. Das würde im Schadensfall bedeuten, dass die Teilkaskoversicherung für den Diebstahl nicht aufkommt.
Wenn man zum Beispiel eine Abstellmöglichkeit in einer ruhigeren, abgelegenen
und abends schlecht beleuchteten Straße nutzt, dann ist es ratsam das
Verdeck zu schließen. Ebenso verhält es sich in Urlaubsländern,
die eine hohe Autodiebstahlrate haben wie Italien oder Südfrankreich.
Wenn, trotz aller Vorsicht, doch mal etwas passieren sollte und sei es auch nur ein kleiner Unfall, dann können die Pferde Schaden nehmen - durch Schock, leichte Verletzungen oder schlimmstenfalls können sie sogar sterben.
Verursachen Sie nämlich einen Unfall und neben dem eigenen Tier kommt auch noch das andere Pferd zu Schaden, dann kommt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für daraus erwachsende Haftungsansprüche für das fremde Pferd sicherlich nicht auf. Für Sie kann dieser Freundschaftsdienst so zu einer kostspieligen Angelegenheit werden, es sei denn, Sie sind ausreichend versichert.
Für solche Fälle gibt es jetzt eine neue Police von der DBV-winterthur.
Bei der „Pferdeanhänger-Inhaltsversicherung“ wird ein bestimmter
Anhänger vereinbart, dessen Inhalt (also nicht nur die eigenen Pferde,
sondern alle zu transportierenden Pferde sowie Reitzubehör) versichert
ist. In erster Linie sind Unfälle und daraus hervorgehende Schäden
an den mitgeführten Pferden versichert, ohne dass es einer Festlegung auf
bestimmte Pferde bedarf. Die Transporthaftung fremder mitgeführter Pferde
ist durch ein ergänzendes Deckungselement bis zu 2.500 Euro beitragsfrei
inbegriffen. Selbstverständlich können auch höhere Haftungssummen
vereinbart werden. Im Gegensatz zu anderen Transportversicherungen werden, zusätzlich
zu Fällen mit Tod oder Nottötung als Unfallfolge, auch Kosten wie
tierärztliche Behandlungen bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme übernommen,
die durch den Unfall notwendig werden.
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Die BfA warnt vor falschen Rentenbescheiden. Bei den persönlich adressierten
Anschreiben handele es sich um mehr oder weniger eindeutig als Werbung erkennbare
Schreiben von in- oder ausländischen Versicherungen und Finanzdienstleistern.
Darin werden den Empfängern Rentenzahlungen in
Aussicht gestellt. Das geschieht häufig in Verbindung mit dem Abschluss
einer Versicherung, einer Warenbestellung oder einem Gewinnspiel.
Für Rückfragen bietet die BfA unter 0800-3331919 eine kostenlose Service-Nummer an.
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