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Richtige Versicherung für Studenten

Richtige Versicherung für Studenten

Bald beginnt das neue Semester und tausende junge Menschen beginnen ihr Studium. Das bedeutet den Start in ein neues Leben mit eigener Wohnung und Unabhängigkeit von den Eltern. Dazu gehört auch die richtige Versicherung. Denn ohne den Nachweis einer Krankenversicherung kann man sich z.B. nicht immatrikulieren.

Am einfachsten ist es für Studienanfänger, die über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind. Mit Bescheinigung der Krankenkasse ist die Angelegenheit somit erledigt, Bis zum 25. Lebensjahr bleiben sie beitragsfrei bei ihren Eltern mitversichert. Wer allerdings neben dem Studium arbeitet und mehr als 450 Euro monatlich verdient, muss sich selbst versichern. Die Ausnahme von dieser Regel: Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate am Stück arbeitet, darf sogar mehr verdienen. Bafög und Stipendien zählen nicht zum Einkommen dazu.

Angehende Studenten können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht aber auch befreien lassen, um sich privat zu versichern. Für die Befreiung muss man jedoch bestimmte Fristen beachten: Nur innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung oder Ende der Familienversicherung ist diese möglich. Zu beachten ist jedoch, dass man dann während des Studiums nicht mehr zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln kann.

Vor allem für Beamtenkinder, die beihilfeberechtigt sind, kann sich die Befreiung der gesetzlichen Versicherungspflicht lohnen. Denn sie benötigen nur einen "kleinen" Privatvertrag für 20 Prozent der Behandlungskosten. Endet der Kindergeldanspruch, gibt es allerdings auch keine Beihilfe mehr. Dann muss der beitragsreduzierte Privatvertrag angepasst werden. Auch für Beamtenkinder gilt: Den privaten Versicherungsvertrag kann man erst dann lösen, wenn man nach Studienabschluss von einem Arbeitgeber angestellt wird, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient oder sich dort freiwillig versichert. Erhält man nach Studienabschluss keinen Job, müssen weiterhin die regulären Tarife für eine private Krankenversicherung gezahlt werden. Die Tarife sind im Vergleich zu den gesetzliche wesentlich höher. Ob sich eine private Versicherung während des Studiums lohnt, muss deswegen abgewogen werden.

Eine weitere Möglichkeit gibt es dennoch. Studienanfänger, die bislang privat versichert waren, können die relativ günstige studentische gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Dort sind sie dann bis zum Abschluss ihres 14. Fachsemesters oder bis zum Ende des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden, versichert. Nur unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich diese Höchstdauer der Versicherung verlängern. Darunter fallen die Geburt und Betreuung eines Kindes, eine Behinderung oder eine längere Krankheit. Der Tarif ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich und beträgt derzeit 64,77 Euro monatlich zuzüglich Pflegeversicherung.

Für mehr Informationen lohnt sich das Gespräch mit dem Studentenwerk, die Studienanfänger auch in Sachen Versicherung gerne beraten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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