Rentenversicherung angepasst
Kurzmeldung
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen
Rentenversicherung ist beschlossen.
Für das Jahr 2005 gelten nachstehende Beitragsbemessungsgrenzen:
- 5.200 EUR in den alten Bundesländern
- 4.400 EUR in den neuen Bundesländern
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt unverändert
19,5%.
Artikel eingestellt am 04.02.2005
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