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Operation gelungen – Geld zurück


Ist eine Chefarztbehandlung für eine kosmetische Operation vereinbart, muss nur bezahlt werden, wenn auch der Chefarzt operiert.

Das Oberlandesgericht in Koblenz hatte einen solchen Fall. Die Klinik warb mit der Aussage, dass die Kunden sich den Arzt frei wählen können. Die betroffene Frau wählte den Chefarzt und führte alle behandlungsrelevanten Gespräche vor der Operation mit ihm. Trotzdem wurde sie von einem anderen Arzt operiert.

Die Operation verlief gut und kostete die Patientin 7.800 Euro. Erst im Nachhinein erfuhr sie, dass nicht der vereinbarte Chefarzt operierte und verlangte ihr Geld zurück. Die Frau bekam Recht und ihr Geld zurück.

Artikel eingestellt am 12.08.2009

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