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Neuer Trend: Dashcams

Kfz-Versicherungen

Gutes Beweismittel oder Verstoß gegen den Datenschutz? In Deutschland werden Frontscheibenkameras fürs Auto, sogenannte Dashcams, immer beliebter: Allein 2014 wurden 79.000 Kameras verkauft.

Mit einer kleinen Frontscheibenkamera am Armaturenbrett die Verkehrsverstöße anderer zu filmen, um bei einem Unfall das Recht auf seiner Seite zu haben, klingt für viele sehr verlockend.

Während in Russland die Nutzung der kleinen Kameras wegen der Vielzahl an Unfällen schon längst Normalität und auch in der Schweiz und anderen EU-Ländern mittlerweile legal ist, ist die Nutzung hierzulande allerdings umstritten.

Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

Unklar ist, inwieweit das Filmen der anderen Verkehrsteilnehmer gegen den Datenschutz, beziehungsweise gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, verstößt. So warnt der ADAC: ¨ Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt in den allermeisten Fällen gegen geltendes Recht. ¨

Sogar innerhalb Deutschlands ist nicht klar, wie das Thema rund um die Frontscheibenkameras gehandhabt werden soll: 2014 nutzte die Polizei in Berlin nach einem Überfall auf einen Geldtransporter ein Dashcam-Video zur Fahndung. In Bayern warnt das Landesamt für Datenschutz hingegen, dass es in Zukunft mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro gegen jeden vorgehen werde, der Aufnahmen weitergibt – sei es an Polizei, an Versicherungen oder an Videoplattformen.

Kein Wunder, dass auch Versicherungen vorsichtig mit dem Thema umgehen. Laut einer Sprecherin der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) soll nun im Einzelfall entschieden werden, ob eventuell vorhandene Video-Aufnahmen zur Schadensregulierung genutzt werden.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden, dass das Datenschutzinteresse der heimlich Gefilmten höher zu bewerten sei als das Interesse des Filmenden an einem Videobeweis. Demzufolge dürfen also keine Aufnahmen mit der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, in soziale Netzwerke hochzuladen oder eben an Dritte – wie die Polizei – weiterzugeben.

Neben dem Gesichtspunkt des Datenschutzes stellt sich auch die Frage, ob die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Zivil- oder Strafprozessen zugelassen werden dürfen. Im Moment wägt das Gericht im Einzelfall ab, ob es ein Video als Beweismittel zulässt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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