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Neue Methoden der Pflegeversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Bisher mussten Pflegebedürftige, die Hilfe von ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung forderten, nachweisen, wie viel Pflege sie am Tag benötigten. Die in den letzten Monaten heiß diskutierte "Minutenpflege" soll künftig durch ein neues Prüfmodell ersetzt werden. Das dem Bedürftigen zustehende Pflegepensum soll nun daran ermittelt werden, was der Patient noch alles selbst kann. Ob das neue Modell auch in der Praxis funktioniert, soll nun getestet werden.

Wenn ein Patient Hilfe im alltäglichen Leben benötigt, muss er bei seiner Pflegeversicherung (Krankenkasse) Pflegehilfe beantragen. Die Kasse informiert dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der wiederum Gutachter schickt, um die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und den Antragsteller in einen bestimmten Pflegestufe einzuordnen. Die Gutachten bilden die Grundlage für die Zahlungen. Auch bei privat Pflegeversicherten gibt es ähnliche Vorgehensweisen. Zu ihnen werden von den Versicherungen Vertreter von "Medicproof" geschickt.

Täglich sind hunderte solcher Gutachter unterwegs. Vor zwei Jahren wurden 1,6 Millionen Einstufungsgespräche geführt. Rund die Hälfte der Gespräche waren erste Einstufungsgespräche, bei dem Rest ging es um Wiederholung- und Höherstufungen. Bei den privaten Pflegeversicherungen kamen noch 140.000 Gespräche dazu. Da die Einstufungsgespräche eine elementare Aufgabe des MDK sind, wurden viele neue Stellen geschaffen, die Systeme überarbeitet und Abläufe verbessert. Eine Befragung im Auftrag des MDK fand heraus, dass die meisten Menschen mit der Vorgehensweise des MDK bezüglich der Einstufung in die Pflegeversicherung zufrieden seien. 86 Prozent seien mit der Begutachtung zufrieden, 9 Prozent teilweise zufrieden und nur 5 Prozent unzufrieden.

Die Gutachter müssen sich an vielen Fragen entlang hangeln und anschließend versuchen, objektivierend anzugeben, wie hoch die Hilfsbedürftigkeit der jeweiligen Person tatsächlich ist. Je mehr Minuten Grundpflege am Ende des Bogens herauskommen, desto höher ist die Pflegestufe. Wer beispielsweise mehr als 120 Minuten Pflege am Tag benötigt, wird von der ersten in die zweite Pflegestufe gehoben. Stufe drei gibt es ab 240 Minuten Grundpflege am Tag.

Das bisherige Dreistufen-Modell soll nach Bundesregierung ab 2015 durch fünf Pflegegrade abgelöst werden. Dann sollen die Gutachter keine Minuten als Maßstab für den Grad der Pflegebedürftigkeit mehr nennen, sondern angeben, was die Person noch "überwiegend" selbstständig tun kann und was nicht. Das von der Regierung ausgetüftelte Modell soll also individueller und menschlicher werden, als die bisherige Minutenlösung. Bis 2017 will die große Koalition mehr als ein Fünftel mehr als bisher für die Pflege in Deutschland ausgeben, allein 4,8 Milliarden Euro mehr für Leistungen sollen es werden. Ausgewählte Gutachter des MDK sollen nun probehalber 2000 Gespräche nach den neuen Richtlinien durchführen. Bei einigen Tests sei nach dem neuen System ein vergleichsweise hoher Einstufungsgrad heraus gekommen.

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