Mietausfall bei selbstverschuldetem Brand? - OLG Düsseldorf
Hat der Mieter eines nach VGB 88 versicherten Wohngebäudes einen Brandschaden
selbst verschuldet, so bleibt er weiterhin zur vollen Mietzahlung verpflichtet.
Der Schaden des Versicherungsnehmers (VN) ist wegen Nichtzahlung der Miete vom
Gebäudeversicherer nach § 3 Nr. VGB 88 somit nicht zu ersetzen, da
der Mieter für die Mieten zahlungspflichtig ist. Eine diesbezügliche
Klage eines VN wegen Schadensausgleich gegen den Versicherer wurde deshalb vom
OLG abgewiesen.
Artikel eingestellt am 01.01.2005
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