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Mietausfall bei selbstverschuldetem Brand? - OLG Düsseldorf


Hat der Mieter eines nach VGB 88 versicherten Wohngebäudes einen Brandschaden selbst verschuldet, so bleibt er weiterhin zur vollen Mietzahlung verpflichtet. Der Schaden des Versicherungsnehmers (VN) ist wegen Nichtzahlung der Miete vom Gebäudeversicherer nach § 3 Nr. VGB 88 somit nicht zu ersetzen, da der Mieter für die Mieten zahlungspflichtig ist. Eine diesbezügliche Klage eines VN wegen Schadensausgleich gegen den Versicherer wurde deshalb vom OLG abgewiesen.



Artikel eingestellt am 01.01.2005

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