Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass Frauen in der privaten Krankenversicherung einen höheren Beitrag bezahlen müssen. Manche davon sind gerechtfertigt, andere nicht. Einer der ungerechten Gründe für die höheren Beiträge wird zum 01. Januar 2008 nun endlich abgeschafft und zwar durch das am 8. Juni vom Bundestag beschlossene und am 28. Juni noch einmal veränderte so genannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Dieses Gesetz muss ab 1. Januar 2008 von allen Versicherungsunternehmen umgesetzt werden und führt dazu, dass sich die Beiträge für Männer und Frauen im Bereich der privaten Krankenversicherung in Zukunft, zumindest ein wenig, angleichen werden denn Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten werden laut AGG nun nicht mehr als Anlass für Beitragsunterschiede erachtet. Diese müssen von Frauen und Männern in Zukunft gleichermaßen getragen werden. Das ist gerecht, denn schließlich sind es ja „unsere“ Kinder.
Es gibt jedoch auch Gründe für Beitragsunterschiede, die nicht unter die Regelung des Gleichbehandlungsgesetzes fallen. In der Tat ist es nämlich so, dass die Aufwendungen für Heilbehandlungen bei Frauen in bestimmten Altersgruppen einfach höher sind als bei den gleichaltrigen Männern, auch wenn man Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten unberücksichtigt lässt. In diesem Fall hat der Versicherer auch weiterhin das Recht, dies in der Prämiengestaltung zu berücksichtigen.
Zu beachten ist, dass sich durch die Beitragsanpassung aufgrund der Gleichbehandlung für bestehende Verträge kein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt, da sie nur aufgrund einer veränderten Gesetzeslage erfolgt.