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LVRG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

LVRG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

>Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wurde am 6. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Folglich wurden Neuregelungen, die im Bezug zur Lebensversicherung stehen, wie beispielsweise bei den Bewertungsreserven, ab dem 7. August gültig.

Die sofortige Inkrafttretung erschließt sich aus dem Bundesgesetzblatt selbst. Das Gesetz, dessen offizieller Titel "Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte" lautet, solle "am Tag nach der Verkündung" gültig sein. Davon betroffen ist auch die heiß umstrittene Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven. Wie aus Artikel 1 Nummer 3 des LVRG hervorgeht, wird die Beteiligung an den Bewertungsreserven zwar nicht vollständig abgeschafft, jedoch erheblich eingeschränkt.

Das neue Gesetz ermöglicht den Lebensversicherten, die Ausschüttung aus Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere, um einen sogenannten Sicherungsbedarf zu reduzieren. Bewertungsreserven, die diesen Sicherungsbedarf übersteigen, dürfen auch weiterhin ausgeschüttet werden. Wenn man als Lebensversicherungskunde seine Reserven vollständig vor der Neuregelung hätte retten wollen, so hätte man bis Anfang August kündigen müssen.

Einige Regelungen des LVRG treten erst zum 1. Januar 2015 in Kraft. Darunter fällt die Absenkung des Höchstrechnungszins von 1,75 auf 1,25 Prozent, die Absenkung des Zillmersatzes von 40 auf 25 Promille sowie der Ausweis der Effektivkosten, das heißt, die Minderung der Wertentwicklung des Versicherungsguthabens in Prozentpunkten.

Nach der schwierigen Lage der Lebensversicherung in den vergangenen Monaten hatte die Bundesregierung lange über mögliche Änderungen diskutiert. Ende Juli wurden die Neuerungen dem Bundespräsidenten Joachim Gauck vorgelegt, der das LVRG nun durchwinkte.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Kapital & Finanzen.

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