Start

Neuer Krankenhauszusatztarif der BBV-Versicherung

Neuer Krankenhauszusatztarif der BBV-Versicherung

Für die meisten Menschen ist der Gedanke äußerst abschreckend, im Krankheitsfall nicht das Höchstmaß an medizinischer Versorgung im Krankenhaus zu erhalten. Immer überfülltere Zimmer, Ärzte, die kaum Zeit für ihre Patienten finden. Dass dort Qualität auf der Strecke bleibt, kommt leider immer häufiger vor. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig Gedanken um eine private Zusatzabsicherung im Krankenhausbereich zu machen. Diese sollte Sie vor Zusatzkosten schützen, die Ihre Krankenkasse nicht trägt und Ihnen die Möglichkeit bieten, sich einen höheren Komfort und individuelle Behandlung im Krankheitsfall leisten zu können. Daher haben wir uns entschieden, unsere Produktpalette um den Tarif Krankenhausversicherung BBV Prestige">Prestige der BBV-Versicherung zu erweitern.

Der neue Tarif umfasst einen sehr breiten Leistungskatalog.

Privatärztliche Behandlung
Von einer Krankenhauszusatzversicherung verspricht man sich vorrangig die Möglichkeit im Krankenhaus privatärztlich behandelt zu werden. In der Praxis versteht man hierunter nicht bloß die Behandlung durch den Chefarzt, sondern etwas viel wichtigeres: Sie haben die Möglichkeit sich Ihren behandelnden Arzt selbst auszusuchen. Wenn es darum geht schnell wieder gesund zu werden, ist es nicht selten sinnvoll, die Behandlung von einem Spezialisten leiten zu lassen, der konkret auf Sie und Ihre Krankheit eingehen kann. Ein Service, der auf Ihren eigenen Wunsch hin von der Krankenkasse oftmals nicht getragen wird. Hier bietet die BBV Ihnen die Sicherheit, dass sie nichts unversucht lassen müssen. Und dies gilt auch für ambulante Operationen. Sollten Sie jedoch auf eine privatärztliche Behandlung verzichten und lassen sich vom Stationsarzt behandeln, erhalten Sie ein Ersatzkrankenhaustagegeld in Höhe von 30 €.

Freie Wahl für Krankenhaus und Unterbringung
Auch bei der Wahl des Krankenhauses können Sie komplett frei entscheiden wo Sie untergebracht werden möchten. Üblicherweise wird man in das nächstgelegene Krankenhaus überwiesen, persönliche Vorlieben werden hier nicht berücksichtigt. Dabei ist es gerade im Falle einer Krankheit wichtig, dass Sie sich wohlfühlen. Dies gilt auch für die Belegung der Zimmer. Denn auch hier haben Sie die Möglichkeit zu wählen. Sie können sich in dem Tarif entscheiden, ob Sie im Leistungsfall lieber in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten. Ein Luxus, der Ihnen die Zeit im Krankenhaus um Einiges angenehmer gestaltet, wenn Sie nicht gezwungen sind, Ihr Zimmer mit mehreren Patienten zu teilen. Sollte das aber kein Problem für Sie darstellen, leistet der Versicherer auch hier als Ersatz ein Tagegeld von 15 € sollten Sie ein Zweibettzimmer in Anspruch nehmen und sogar 45€ bei einem Mehrbettzimmer.

Gemischte Heilanstalten
All diese Leistungen erhalten Sie sowohl im Krankenhaus als auch in gemischten Heilanstalten. Hier sind Sie in jedem Fall abgesichert, denn was viele nicht wissen: Krankenhäuser, die neben Akutbehandlung auch Reha- und Kurmaßnahmen anbieten, gelten als gemischte Heilanstalten und sind in vielen Tarifen nicht mit inbegriffen oder bedürfen einer besonderen Genehmigung des Versicherers. Bei der BBV spielt dieser Unterschied keine Rolle.

Rooming-In
Sind Sie Elternteil? Dann ist gerade der folgende Aspekt für Sie besonders interessant: Kinder bis zum 14. Lebensjahr haben Anspruch auf Rooming-In. Das bedeutet, sollte Ihr Kind stationär behandelt werden, können Sie darauf bestehen bei ihm zu bleiben und auch dort zu übernachten. Für Kinder ist ein Aufenthalt im Krankenhaus schon belastend genug. Mit dieser Option müssen sie dabei zumindest nicht auf Mutter oder Vater verzichten. Diese werden nämlich über diese Zusatzleistung des Tarifes in vollem Umfang untergebracht und mitverpflegt.

Optimaler Schutz ohne Lücken
Dieser Tarif lässt keine Fragen mehr offen und bietet in jedem Bereich optimalen Schutz, gerade auch an Stellen, an denen bei anderen Versicherungen Lücken zurückbleiben. Und die BBV leistet noch mehr. Selbst Kuren sind erstattungsfähig und auch im Falle einer stationären Psychotherapie müssen Sie, nach einer besonderen Wartezeit von 8 Monaten, keine Zusatzkosten fürchten. Selbst um die Transportkosten zum Krankenhaus müssen Sie sich keine Sorgen mehr machen, denn auch hier erhalten Sie bis zu 300 € erstattet.

Durch den Verzicht auf Altersrückstellungen ist der Tarif sehr günstig kalkuliert und steigt gering während der Vertragslaufzeit.

Unabhängig vom Beitrag werden private Krankenhauszusatzversicherungen immer wichtiger. Entscheiden Sie sich lieber rechtzeitig für einen Abschluss, auch wenn Sie sich kerngesund fühlen. Das ist die beste Voraussetzung für den Versicherungsschutz, denn letztlich ist es eine Vorsorgemaßnahme, die im Krankheitsfall lebensnotwendig sein kann. Ist bereits eine Krankheit eingetreten, sinkt die Möglichkeit einer Absicherung enorm und ist unter Umständen für viele Jahre nicht mehr möglich.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

Autor: .