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Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen

Bestechung und Korruption im deutschen Gesundheitswesen ist kein neues Problem. Ärzte werden bezahlt, wenn sie ihre Patienten an bestimmte Kliniken überweisen und auch Pharmahersteller machen Geld locker, wenn die Mediziner bestimmte Medikamente verschreiben. Bislang wurden solche Vorgänge strafrechtlich nicht geahndet. Ein neues Gesetz soll das nun aber ändern.

Ein neuer Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas sieht vor, Korruption im Gesundheitswesen künftig unter Strafe zu stellen. So sollen Ärzte sich künftig strafbar machen, wenn sie Sachleistungen oder Prämien von Pharmaunternehmen annehmen, nur damit sie bestimmte Arzneien bevorzugt verschreiben. Auch dürfen künftig keine vergüteten Absprachen mehr getroffen werden, die verursachen, dass Mediziner Patienten an bestimmte Kliniken überweisen. Auch Apotheker sollen zukünftig daran gehindert werden, bestimmte Medikamente besonders oft zu verkaufen, weil ein Pharmaunternehmen mit Prämien lockt. Der Entwurf stellt nicht nur die unter Strafe, die die Gelder und Prämien annehmen, sondern auch die, die den Ärzten und Apothekern diese Angebote machen. Bis zu drei Jahren Gefängnis kann es im Ernstfall für einen Verstoß gegen "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen", so der Name des potentiellen Gesetzes, geben.

Gesundheitsexperten und Krankenkassen begrüßen den Schritt des Justizministeriums, beklagten sie doch schon lange die gravierende Gesetzeslücke, die seit zwei Jahren besteht. "Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen", ist dem Gesetzesentwurf zu entnehmen. "Bereits korrupte Verhaltensweisen Einzelner können dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand zu Unrecht unter Verdacht gestellt wird und das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitswesen nachhaltig Schaden nimmt", lautet es weiter.

Union und SPD hatten sich bereits in den Koalitionsverträgen auf einen entsprechenden Straftatbestand geeinigt. Denn seit Mai 2012 können niedergelassene Ärzte nicht mehr wegen Korruption verfolgt werden. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass es keine Strafnorm gebe, die Bestechlichkeit und Bestechung bei Medizinern verbiete. Allerdings forderte der BGH den Gesetzgeber auf, sich um eine entsprechende Norm zu bemühen, um die Gesetzeslücke zu schließen. In der damaligen schwarz-gelben Koalition stellte sich die FDP jedoch quer und wollte einen Straftatbestand, der den Medizinern die Korruption verbietet, nicht ins Gesetzbuch aufnehmen. Ärzte sollte, so das Argument, nicht schlechter gestellt sein, als Freiberufler und Rechtsanwälte.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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