Verweigerung des Tagesberichts kein Kündigungsgrund
Wird ein Arbeitgeber abgemahnt, weil er sich geweigert hat, vom Arbeitgeber erbetene Tagesberichte abzuliefern, so darf ihm nicht fristlos gekündigt werden. Selbst dann, wenn er sich weigert auch zukünftige Tagesberichte abzugeben. Im vorliegenden Fall – es handelte sich um einen Verkäufer in einem Möbelhaus – entschied das Landesgericht Hessen für den Arbeitnehmer. Dieser hatte bereits seine Kündigung eingereicht. Der Arbeitgeber hätte den Arbeitnehmer noch beschäftigen müssen, bis die Kündigungsfrist vorbei gewesen wäre. Das LG Hessen bemerkte überdies, Möbel würden auch ohne Tagesbericht weiterhin verkauft werden. (Az: 8 Sa 765/05)
Artikel eingestellt am 03.05.2007
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