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Große Schuld - kleine Leistung


Bisher gab es bei Autokaskoversicherungen nur das Prinzip "Ganz oder Garnicht": Bei einer leichten Fahrlässigkeit wurde noch 100 Prozent erstattet, bei grober Fahrlässigkeit jedoch wurden Schadensersatzansprüche gleich vollständig abgelehnt.

Nun müssen die Versicherer ein anderes Leistungsverfahren anbieten: Je geringer die Schuld, desto mehr Leistung. Entwickelt wurden die Regeln für die schuldabhängige Leistung anhand Musterquoten des Deutschen Verkehrsgerichtstag für die Regulierung häufiger Fälle.

Hier einige Beispiele über die Leistung des Versicherers nach den neuen Regeln: Wer trotz grober Fahrlässigkeit die volle Leistung wünscht, kann einfach einen Tarif auswählen, in dem der Versicherer auf die Einrede grober Fahrlässigkeit verzichtet. Jedoch gibt es dann bei Alkohol und Diebstahl gar kein Geld.

Artikel eingestellt am 30.03.2010

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