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Entgeltumwandlung auch nach 2008 abgabenfrei


Die Entgeltumwandlung ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag (z.B. Direktversicherung) ein, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Diese Entgeltumwandlung bietet sich auch für vom Arbeitgeber geleistete Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an. Bis Ende 2006 haben etwa 2,7 Millionen Beschäftigte diese Form der Altersvorsorge genutzt, der durchschnittliche Jahresbeitrag liegt bei 1.200 Euro. Nicht nur Arbeitnehmer profitieren von der Abgabenfreiheit, auch Arbeitgeber sparen sich den Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung.

Die schlechte Nachricht: Die Befreiung von Sozialabgaben per Gesetz nur als Anschubfinanzierung vorgesehen und soll zum Jahreswechsel 2008/2009 auslaufen. Arbeitgeber, Gewerkschaften und die Versicherungswirtschaft forderten eine Fortsetzung der bisherigen Förderung, um die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge erhalten zu können.

Die gute Nachricht: Nach jahrelangen Diskussionen über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung hat die Bundesregierung nun angekündigt, die Förderung unverändert über 2009 hinaus fortzusetzen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) begrüßt dies als sozialpolitisch richtige Entscheidung. Da die ausgezahlten Betriebsrentenleistungen ohnehin beitragspflichtig seien, werde mit der fortgesetzten Beitragsfreiheit der Einzahlungen eine Doppelbelastung der über den Betrieb für ihr Alter vorsorgenden Arbeitnehmer vermieden, kommentierte GDV-Geschäftsführer Wolf-Rüdiger Heilmann die Ankündigung.

Artikel eingestellt am 04.07.2007

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