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Elterngeld: Steuerklassenwechsel wird als Missbrauch angesehen


Das Bundesfamilienministerium sieht es als Missbrauch an, wenn verheiratete Eltern im Jahr vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklasse wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten. Die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Nettolohns, der Grundlage ist für die Elterngeld-Berechnung. So erhalten die von ihrer Arbeit pausierenden Eltern 67 Prozent ihres früheren Nettolohns.

Laut Hans Joachim Helmke vom Bundesfamilienministerium werde ein Tausch der Steuerklassen III und V der Elternteile nicht berücksichtig: Dies wird als "missbräuchliche Gestaltung des Steuerrechts für soziale Zwecke" gewertet, es sei denn das Einkommen hätte sich ebenfalls geändert. Der Wechsel in die Lohnsteuerklasse IV sei jedoch noch immer möglich, auch wenn er der Erhöhung des Elterngeldes dient.

Artikel eingestellt am 23.02.2007

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