{MENU_VERSICHERUNGEN_THEMEN} {MENU_VERSICHERUNGEN_ABISZ}

Versicherung allgemein › Artikel

Brandschaden in der Adventszeit


Hausratpolice leistet nicht immer
In der Adventszeit brennt es in deutschen Wohnungen besonders häufig. Doch nicht jeder Brandschaden wird von der Hausratversicherung ersetzt, weist die uniVersa Versicherung darauf hin. Wurden Adventskerzen unbeaufsichtigt brennen gelassen, kann es zum Streitfall kommen. Laut Kleingedrucktem sind Schäden wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Darauf berufen sich immer mehr Versicherer und lehnen Schadenzahlungen ab. Wer sich den Ärger ersparen möchte, sollte bei seiner Hausratversicherung darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit ausdrücklich mitversichert sind. Manche Anbieter leisten hier sogar ohne Begrenzungen und Höchstsätze. Dann gibt es im Schadensfall keine Probleme, wenn man versehentlich vergessen hatte, die Kerze richtig auszublasen. Dennoch empfiehlt es sich, gerade während der Weihnachtszeit ein besonderes Auge auf seine Advents- und Weihnachtsbeleuchtung zu werfen.

Quelle: uniVersa



Artikel eingestellt am 19.12.2006

Anzeigen
 
 
 

Kundenmeinungen


Google


Facebook

 
Versicherungsexperten
Versicherungsexperten
 

Verdienen Sie mit!

 
Katalog: Allgemein Weiteres