Besteuerung von Unfall- und Unfallpflegerenten gesenkt
Kurzmeldung
Unfallrenten und
Unfallpflegerenten werden auch ab 2005 allein
mit dem Ertragsanteil versteuert. Nach § 22 Einkommenssteuergesetz werden
die Ertragsanteile aufgrund geänderter Rahmenbedingungen deutlich gesenkt.
Der vom Gesetzgeber vorgegebnene fiktive
Ertragsanteil ist abhängig
vom Lebensalter bei Beginn der
Rentenzahlung. Dieser Anteil ist mit dem
individuellen Steuersatz zu versteuern.
Artikel eingestellt am 04.02.2005
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