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Kapital & Finanzen › Artikel

Besteuerung von Unfall- und Unfallpflegerenten gesenkt


Kurzmeldung

Unfallrenten und Unfallpflegerenten werden auch ab 2005 allein mit dem Ertragsanteil versteuert. Nach § 22 Einkommenssteuergesetz werden die Ertragsanteile aufgrund geänderter Rahmenbedingungen deutlich gesenkt. Der vom Gesetzgeber vorgegebnene fiktive Ertragsanteil ist abhängig vom Lebensalter bei Beginn der Rentenzahlung. Dieser Anteil ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Artikel eingestellt am 04.02.2005

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