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Lebensversicherung - Rücktritts- und Widerspruchsrecht jetzt 30 Tage


Am 8.12.2004 ist das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Neben speziellen Regelungen zum Fernabsatz von Versicherungsverträgen wird darin die Rücktritts- und Widerspruchsfrist beim Neuabschluss von Verträgen zur Lebensversicherung generell auf 30 Tage verlängert. Diese Regelung gilt ab sofort für alle künftigen Neuabschlüsse.

Artikel eingestellt am 05.01.2005

 
 
 

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