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Wichtige Änderungen in der Künstlersozialversicherung


Nach der aktuellen Gesetzesänderung in der Künstlersozialversicherung müssen sich Verwerter und Versicherte auf genauere Überprüfungen einstellen.

Angeblich haben es bisher viele Verwerter, also abgabepflichtige Firmen, mehr oder weniger aus Unwissenheit umgangen, fällig werdende Künstlersozialabgaben angemeldeter Künstler und Publizisten zu zahlen. Ebenso sei bei der Angabe von Einkünften vonseiten der Versicherten gemogelt worden, um die monatliche Beitragsbelastung möglichst niedrig zu halten.

Das sollte jetzt ein Ende haben, denn nun ist eine strengere Überprüfung Verwertern und Künstlern vorgesehen.

Die beiden wichtigsten Gesetzesänderungen (Zitat VersicherungsJournal):

1. Den Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung wird die Aufgabe übertragen, die Arbeitgeber künftig auf ihre Künstlersozialabgaben-Pflicht hin zu überprüfen. Durch diese Maßnahme soll mittelfristig eine nahezu vollständige Erfassung aller abgabepflichtigen Betriebe erreicht werden.

2. Zusätzlich zu der bislang bereits durchgeführten jährlichen Befragung der Versicherten im Hinblick auf ihre Tätigkeit und ihre voraussichtlichen Einkommensverhältnisse sollen künftig jährlich mindestens fünf Prozent aller Versicherten in einer wechselnden Stichprobe auf die Richtigkeit ihrer Angaben hin überprüft werden.

Diese Änderung soll der Beitragsgerechtigkeit dienen, in Kraft treten wird das Gesetz wahrscheinlich Mitte Juni.

Artikel eingestellt am 14.05.2007

 
 
 

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